Am 24. Juni 2015 hat Michael Gayger sein Promotionsverfahren mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „Öffentliche gegen private Durchsetzung des Kartellrechts? Zum Akteneinsichtsrecht von Kartellgeschädigten in Kronzeugenanträgen“ erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation mit dem Titel „Infrastrukturförderung zwischen EU-Beihilfenrecht und mitgliedsstaatlicher Wirtschaftspolitik“ wurde von Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, betreut.
In seiner Arbeit befasst sich Gayger mit der Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Infrastrukturfördermaßnahmen mit den Bestimmungen des Europäischen Beihilfenrechts. Die Europäische Kommission erweiterte in den vergangenen Jahren schrittweise ihre beihilfenrechtliche Prüfungskompetenz in diesem Bereich. Diese Entwicklung hinterfragt Gayger kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtspraxis der Kommission bislang nicht konsistent ist, und plädiert für eine stärkere Vereinheitlichung am Leitbild des Wettbewerbsschutzes.
Michael Gayger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School und an der Columbia University in New York. Er war promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Kartellrechtsbereich von internationalen Anwaltssozietäten in Hamburg und Düsseldorf tätig. Seit 2014 ist er Rechtsreferendar in Düsseldorf.