Am 17. November 2015 hat Sarah Nietner mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „Der Bereicherungsausgleich bei Fehlüberweisungen im Anwendungsbereich der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie“ ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Ihre Dissertation zum Thema „Internationaler Entscheidungseinklang im europäischen Kollisionsrecht“ wurde von Professor Dr. Karsten Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Anne Röthel.
In ihrer Arbeit untersucht sie, welchen Stellenwert das europäische Kollisionsrecht dem internationalen Entscheidungseinklang in Drittstaatensachverhalten beimisst. Sie behandelt die allgemeinen kollisionsrechtlichen Rechtsfiguren in den schuldrechtlichen sowie den familien- und erbrechtlichen Verordnungen. Abschließend unterbreitet sie Normvorschläge für einen verordnungsübergreifenden, allgemeinen Teil des europäischen Internationalen Privatrechts.
Sarah Nietner ist Absolventin der Bucerius Law School (Jahrgang 2007) und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Privatrecht V. Derzeit ist sie Referendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.