Dissertation abgeschlossen

Katharina Fischer legt Arbeit zur Wiederholungskündigung vor.

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Am 5. Dezember 2016 hat Katharina Fischer mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Thema "Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher gem. § 11 Abs. 5 AÜG-E" ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen. Ihre Dissertation zum Thema "Die Wiederholungskündigung ‒ Verbrauch von Gestaltungsrechten und Rechtskraft im Kündigungsschutzprozess" wurde von Professor Dr. Matthias Jacobs betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker.

In ihrer Dissertation hinterfragt Katharina Fischer die bisherigen Begründungsansätze zur "Unzulässigkeit" der Wiederholungskündigung. Anhand allgemeiner zivilrechtlicher und zivilprozessualer Grundsätze entwickelt sie ein neues, differenzierendes Begründungsmodell.

Katharina Fischer ist Absolventin der Bucerius Law School (Jahrgang 2009). Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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