Dr. Arian Henning erhält Promotionspreis 2026

Die Dissertation von Dr. Arian Henning untersucht, wie sich staatliche Entscheidungen rechtfertigen lassen, die auf Algorithmen beruhen.

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Den diesjährigen Promotionspreis der Bucerius Law School erhält Dr. Arian Henning für seine Dissertation „Rechtfertigung durch lernende Systeme – Erklärbarkeit als Element einer neuen Begründungsarchitektur im Recht“. Der Preis wird von der Kanzlei Noerr gestiftet und ist mit 5.000 Euro dotiert. Noerr-Partnerin Simone Schönen überreichte den Preis im Namen der Kanzlei. 

Wenn Maschinen mitentscheiden 

Die Verheißungen der Künstlichen Intelligenz haben längst den Staat erreicht: Immer häufiger wirken lernende Systeme an hoheitlichen Entscheidungen mit, etwa bei der Prüfung von Asylanträgen in der Migrationsverwaltung oder der Risikoabschätzung zur Gefahrenabwehr. Wie die eingesetzten Modelle zu ihrem Ergebnis gelangen, lässt sich im Einzelfall jedoch kaum rekonstruieren. 

Für den Rechtsstaat ist das ein unmittelbares Problem, denn die Ausübung von Hoheitsgewalt bedarf einer nachvollziehbaren Begründung. Die KI-Verordnung der EU spricht sogar von „klaren und aussagekräftigen“ Erläuterungen. Der Verordnungsgeber lässt aber offen, wie diese aussehen sollen. Genau hier setzt die Arbeit an: Sie fragt, wie sich algorithmische Entscheidungen rechtfertigen lassen, deren Zustandekommen sich den herkömmlichen Kategorien der Begründung und Begründbarkeit entzieht. 

Fairness im Verfahren

Dazu entwickelt sie einen normativen Begriff der Erklärbarkeit, angelegt als funktionales Äquivalent zur menschlichen Begründung. Eine algorithmische Erklärung darf danach nicht zur argumentativen Fassade verkommen, muss aber auch nicht die Herstellung der Entscheidung engmaschig rekonstruieren. Entscheidend ist vielmehr eine adressatengerechte Darstellung der maßgeblichen Gründe, die Betroffenen wirksamen Rechtsschutz ermöglicht. 

Eine umfangreiche Studie mit 4.250 Teilnehmenden prüft dieses Konzept empirisch. Ihr Befund: Begründungen steigern die wahrgenommene Fairness des Verfahrens, ganz gleich, ob Mensch oder Maschine entscheidet. Sogenannte kontrafaktische Erklärungen wirken bei algorithmischen Entscheidungen jedoch stärker als bei menschlichen. Sie zeigen, unter welchen Umständen die Entscheidung anders ausgefallen wäre, und holen so den Fairnessrückstand automatisierter Entscheidungen weitgehend auf. 

„Paradebeispiel innovativer interdisziplinärer Forschung“ 

Die Laudatio hielt Prof. Dr. Christian Bumke. Er würdigte die Dissertation als „Paradebeispiel innovativer interdisziplinärer Forschung“, die Wissensbestände der Verhaltens- und Computerwissenschaften vorbildlich für die Rechtswissenschaft erschließe. Sie leiste zudem einen grundlegenden experimentellen Beitrag im Schnittbereich von Rechtstatsachen- und Verhaltensforschung. Ihre Ergebnisse seien damit von immenser praktischer Bedeutung für unseren Umgang mit KI, so Bumke. 

Betreut wurde die Arbeit von Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel und Prof. Dr. Christian Bumke. Beide bewerteten sie mit summa cum laude. Zuvor wurde die Arbeit bereits mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik ausgezeichnet. Die Dissertation erscheint im Verlag Mohr Siebeck. 

Zur Person 

Arian Henning studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School. Promoviert hat er am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, mit Forschungsaufenthalten an der ETH Zürich und der University of Oxford. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Kammergericht Berlin und arbeitet am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. 

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Adrian Henning

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