Die 10. Jubiläumsauflage fand erstmals im Oktober und bei Dauerregen statt und trotzdem konnte das Feuer zwischen den Teams nicht erlöschen.

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EIN ARBEITSRECHTLICHES DAUERSCHULDVERHÄLTNIS AUF DEN SIEG
ARBEITSRECHT GEWINNT GEGEN DAS STRAFRECHT MIT 6:3
Zehn Jahre Betriebszugehörigkeit sind am Arbeitsplatz ein Grund zu feiern. Für das inzwischen legendäre Derby „Arbeitsrecht gegen Strafrecht“ gilt das ebenso. Am Freitag, den 9. Oktober 2026, trafen die beiden Teams auf der Anlage des Hamburger ETV zur 10. Auflage des jährlichen Kräftemessens aufeinander. Eine Jubiläumsprämie wie im Arbeitsverhältnis gab es zwar nicht, dafür Regen und den Sieg für das Team Arbeitsrecht.
Der Arbeitsrechts-Sieg wird zur betrieblichen Übung
Zum ersten Mal wurde nicht im Sommer gespielt, sondern im Oktober. Das Wetter hätte man als Grund für eine Verlegung ansehen können. Doch während das Strafrecht noch auf eine verkürzte Spielzeit hoffte, schossen die Spieler:innen mit der Rückennummer „611a“ lieber den Ball, und zwar mit Nachdruck, in Richtung gegnerisches Tor.
Gespielt wurde in drei Dritteln à 20 Minuten. Nach einem Remis (1:1) in Halbzeit eins, ging das Arbeitsrecht im zweiten Drittel zunächst mit 3:1 in Führung. Doch das Strafrecht zeigte sich kämpferisch und so gelang ihnen mit einer beeindruckenden Comeback-Qualität noch vor dem Pausenpfiff der Ausgleich zum 3:3. Die Pause war übrigens, wie es sich nach § 4 ArbZG gehört, zwingend vorgeschrieben, und wie sich zeigen sollte, auch dringend nötig. Nur nicht für PR III.
Im dritten Drittel setzte sich nämlich durch, was im Arbeitsrecht jeder lernt: Gute Personalplanung zahlt sich aus. Die Arbeitsrechtler:innen waren zahlreich angetreten und konnten munter durchwechseln. Das Strafrecht dagegen leistete Überstunden, ohne Zuschläge und ohne Rücksicht auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Das Ergebnis war ein deutliches 6:3.
Unsere freundlich gemeinte Empfehlung für die nächste Auflage lautet: Stellen ausschreiben! Mehr Mitarbeiter, mehr Kondition.

„Stets zur vollsten Zufriedenheit“
Geleitet wurde die Partie dankenswerterweise von Thomas Rohde, selbst Fußballer bei BLS01 und dort auch Schiedsrichter. Er war neutral und hatte alles im Griff. Beanstandungen gab es keine. Im Arbeitszeugnis hieße das: „Stets zur vollsten Zufriedenheit“. Auch Karten blieben in der Tasche. Schwalben gab es keine, und selbst Betrug, sonst bekanntlich die wissenschaftliche Kernkompetenz der Gegenseite, war nicht zu beobachten. Ein Strafrechtler zog sich allerdings leider ein gebrochenes Handgelenk zu. Von dieser Stelle aus: Gute Besserung!
Tröten, Regen und ein Fall für die Mülltonne
Auch am Spielfeldrand war einiges los. Mit Tröten und Plakaten wurden beide Teams lautstark unterstützt, trotz herbstlichem Wetter. Nur beim Support der Strafrecht-Fans machte der Regen Probleme. Die mit viel Herzblut erstellten Plakate waren leider irgendwann so durchnässt, dass sie nur noch ein Fall für die Mülltonne waren. Die Beweismittel der Gegenseite waren damit nicht mehr verwertbar. Die Stimmung ließ sich dennoch nicht trüben, auch weil gleich 3 Professoren der Lehrstühle zum Anfeuern gekommen waren. Prof. Dr. Paul Krell und Prof. Dr. Thomas Rönnau für das Strafrecht, Prof. Dr. Matthias Jacobs für das Arbeitsrecht. Prof. Dr. Karsten Gaede war wegen eines zeitgleich stattfindenden Seminars verhindert. Die Lehre geht vor, und wir freuen uns, ihn bei der nächsten Auflage wieder am Spielfeldrand zu sehen.

Grillen unter Schirmen
Beim anschließenden Grillen wurde das Spiel unter Schirmen und bei bester Stimmung noch einmal aufgearbeitet. Eine Revision ist hier zwar nicht vorgesehen, aber Rechtsmittel gegen Fußball und Würstchen gibt es ohnehin weder im ArbGG noch in der StPO. Ein besonderer Dank gilt allen Spieler:innen, Helfer:innen, Fans und der Kanzlei SCHNEIDER || MICK als Trikotsponsor des Strafrechts.
Auf zur 11. Auflage!
Damit steht es nach zehn Spielen 9:1 für das Arbeitsrecht. Das Strafrecht will selbstverständlich Revanche. Doch ein Dauerschuldverhältnis lässt sich nicht einfach beenden. Für eine Kündigung bräuchte es einen wichtigen Grund, und den müsste das Strafrecht erst einmal auf dem Platz liefern. Wir haben da so unsere Zweifel.
Text
Leon Langner
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