Am 15. Februar 2019 veranstaltete das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) das Elfte Hamburger Forum zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Auf der Tagesordnung standen "Corporate Boards – Current Trends and Issues", also die Aufsichtsgremien von Aktiengesellschaften mit gegenwärtigen Entwicklungen und Problemen.
Nach der Begrüßung durch den geschäftsführenden Direktor des IUKR, Professor Dr. Thilo Kuntz, LL.M., eröffnete Professor Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. (Yale University), Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, die Tagung. Er behandelte die Organisation aktienrechtlicher Aufsichtsorgane in internationalen Konzernen und präsentierte aus seiner langjährigen Beratungserfahrung konkrete Vorschläge für die Strukturierung derselben. Die Empfehlungen des Vorredners untermauerte Professor Dr. Ulrich Pidun, Director bei der Boston Consulting Group, mit den Ergebnissen einer breiten Studie zu Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Eine erste internationale Perspektive auf die so dargelegten Schwierigkeiten mit Aufsichtsgremien eröffnete daraufhin Professor Dr. Alain Pietrancosta von der Université Paris I/Sorbonne. Er beleuchtete einige kürzlich durchgeführte sowie gegenwärtig diskutierte Reformen des französischen Rechts auf diesem Feld. Kuntz konzentrierte sich im Anschluss aus regulierungstechnischer Perspektive auf die Frage, wie die Berücksichtigung von Corporate Social Responsibility in Aufsichts- und Leitungsgremien von Gesellschaften gesetzlich Einzug halten kann. Dazu präsentierte er an den Pflichten und an der Struktur der Gremien anknüpfende Regelungsansätze. Professor M. Todd Henderson, Michael J. Marks Professor of Law von der University of Chicago Law School, stellte die Erwägungen aus seinem mit Stephen Bainbridge verfassten Buch "Outsourcing the Board" vor, in dem sie erläutern, warum die Arbeit von Aufsichtsgremien insgesamt durch "board service provider" übernommen werden können sollte. Das Forum schloss mit einem Vortrag von Professor Hyeok-Joon Rho, LL.M., Seoul National University, zum Umgang des südkoreanischen Rechts mit den widerstreitenden Interessen von Mehr- und Minderheitsaktionären.
Das Forum besuchten Wissenschaftler von drei Kontinenten sowie Praktiker vor allem aus Hamburg. Das ermöglichte eine intensive rechtsvergleichende Diskussion, in der Praxisaspekte nicht zu kurz kamen.