Felix Tann ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy der Bucerius Law School tätig und arbeitet als Rechtsanwalt.
In dieser FOFFTEIN-Folge stellt er die neuen Vorgaben für sogenannte Green Claims vor. Ab dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen. Darunter fallen unter anderem Begriffe wie „klimaneutral“, Nachhaltigkeitssiegel und Umweltversprechen für die Zukunft.
Die Apple Watch und die Grenzen grüner Werbung
Wie streng Gerichte Umweltwerbung bereits heute bewerten, zeigt ein prominentes Beispiel aus dem Jahr 2025. Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte Apple, die Apple Watch in der konkreten Form als „CO₂-neutrales Produkt“ zu bewerben. Die Begründung von Apple war, dass ein Teil der Emissionen durch Waldprojekte kompensiert werden sollte. Das Gericht sah jedoch nicht ausreichend gesichert, dass diese Kompensation langfristig Bestand haben würde.
Umweltwerbung unterliegt bereits hohen Anforderungen. Der Bundesgerichtshof stellte 2024 klar, dass Unternehmen Begriffe wie „klimaneutral“ eindeutig erläutern müssen. Entscheidend ist dabei auch, wie Unternehmen die angegebene Klimaneutralität erreichen. Die Reduktion von Emissionen und deren nachträgliche Kompensation sind nicht gleichwertig.
Was ändert sich ab September 2026?
Die neuen Regeln schränken Green Claims weiter ein. Produktbezogene Behauptungen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-positiv“ sind künftig unzulässig, wenn sie darauf beruhen, Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts zu kompensieren. Ein Produkt darf nicht allein deshalb als „klimaneutral“ beworben werden, weil Unternehmen verbleibende Emissionen durch Zertifikate oder externe Klimaschutzprojekte ausgleichen.
Selbst allgemeine Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel unterliegen künftig strengeren Regeln. Unternehmen müssen präziser nachweisen können, was hinter Begriffen wie „umweltfreundlich“ steckt. Auch dürfen sie Nachhaltigkeitssiegel nur noch nutzen, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen festgesetzt sind.
Strenger werden zudem Aussagen über künftige Umweltleistungen. Wer etwa damit wirbt, bis zu einem bestimmten Jahr klimaneutral zu sein, benötigt dafür nachvollziehbare Verpflichtungen und einen konkreten Umsetzungsplan.
Das bedeutet für Unternehmen, dass sie ihre Nachhaltigkeitskommunikation überprüfen und sicherstellen müssen, dass Green Claims nachvollziehbar sind.
Wer setzt die Regeln durch?
In Deutschland verfolgen insbesondere Wettbewerber und Verbraucherverbände Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb über Abmahnungen und Unterlassungsklagen.
Die neuen Vorgaben machen damit deutlich, dass nachhaltigkeitsbezogene Werbung möglich bleibt und gleichzeitig die Anforderungen daran konkreter und strenger werden.