Ja, ohne Frage, Freizeit soll und muss sein.
Wann und wieviel Freizeit du während des Studiums an der Bucerius Law School hast, hängt von deinem individuellen Zeitmanagement, deiner Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit und natürlich deinen individuellen Zielen ab.
Wie in jedem anderen Studium auch, solltest du zusätzlich berücksichtigen, dass die vorlesungsfreie Zeit ("Trimesterferien") nur zum Teil als Ferien- und Freizeit genutzt werden kann. In dieser Zeit finden bspw. Praktika statt, und auch Hausarbeiten können in die vorlesungsfreie Zeit fallen.
Insgesamt wirst du aber nicht die gesamten vier Jahre ausschließlich studieren, das beweisen die umfangreichen außercurricularen Aktivitäten. Und, natürlich, auch Ferien und Faulenzen sind möglich.