Neuer (Beschäftigten-)Datenschutz für Europa: Anspruch und Wirklichkeit

Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht

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Am 21. September lud der Hamburger Verein für Arbeitsrecht zu einer weiteren Veranstaltung ein, die dieses Mal in den Räumlichkeiten der Universität Hamburg stattfand. Das Thema lautete: „Neuer (Beschäftigen-) Datenschutz für Europa: Anspruch und Wirklichkeit“.

Nach dem informativen und kurzweiligen Vortrag von Frau Professor Dr. Marita Körner, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung, Universität Hamburg, diskutierten Professor Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Nielebock, DGB, Leiterin Abteilung Recht, und Dr. Bernard Freund, M. Comp. Sc., LL.M. (Wellington), Fachanwalt für IT-Recht, gemeinsam mit der Referentin und dem Publikum unter der Leitung von Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Bucerius Law School, Hamburg. Jedenfalls für den Beschäftigtendatenschutz, soweit war man sich einig, bringe die Datenschutzgrundverordnung, die 2018 in Kraft treten wird, viel zu wenig Impulse. Die Veranstaltung klang mit einem geselligen Beisammensein bei Brezeln und Wein aus.

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Tino Frieling, LL.B., Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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