Am 7. Oktober 2026 wurde an der Bucerius Law School erneut der rugekrömer Arbeitsrecht-Preis für die beste arbeitsrechtliche Bachelorarbeit verliehen. Der Preis ist jeweils mit 500 € dotiert. In diesem Jahr sind gleich drei Arbeiten ausgezeichnet worden.
- Lasse Fischlein: Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung als zulässiges Streikziel?
- Carl Gremmel: Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung nach §§ 37 Abs. 4 S. 3–5 und 78 S. 3 BetrVG.
- Benedikt Miller: Der besondere Kündigungsschutz von Arbeitnehmern, die an der Betriebsratswahl beteiligt sind.
Herzlichen Glückwunsch an alle drei Preisträger! Ganz tolle Leistung.
Die Verleihung fand in den Kanzleiräumen von rugekrömer Arbeitsrecht statt. Dr. Christian von Tiling danken wir sehr herzlich für die freundlichen Laudationes.
Am selben Abend sprach dann noch Tim-Marvin Werner in einem Arbeitsrechtlichen Gastvortrag über „Vom Kündigungsschreiben zum Vergleich – ein Fall in 22 Monaten“ und gab einen lebendigen Einblick in die anwaltliche Beratungs- und Gerichtspraxis im Arbeitsrecht. Anschließend nutzten die rund 30 studentischen Gäste die Gelegenheit, sich bei Fingerfood und Drinks auszutauschen.
1000 Dank an rugekrömer Arbeitsrecht für die Preise, für dieses wieder sehr schöne Event und überhaupt für die seit vielen Jahren großzügige Förderung des Schwerpunkts Arbeitsrecht der Bucerius Law School und die Gastfreundschaft!