US-Rechtszeitschrift: Bucerius Law School ist „German Ivy“

In der Ausgabe 19/1/2012 des renommierten Southwestern Journal of International Law beschreibt Christoph Luschin, JD (Harvard), in einem Artikel die Errungenschaften der privaten Bucerius Law School (Bucerius) in Hamburg.* Sie sei exzellent und innovativ in Forschung und Lehre, Vorreiterin einer modernen Juristenausbildung in Deutschland und wegweisend in ihrer internationalen Ausrichtung.

Bucerius, so Luschin, ist eine echte Ausnahmeerscheinung unter den traditionell ausgerichteten deutschen juristischen Fakultäten. Sie besetzt eine Nische, indem sie einerseits das Modell renommierter US-amerikanischer Law Schools adaptiert: Sie wählt ihre Studenten sorgfältig nach Leistungskriterien aus, erhebt hohe (aber finanzierbare) Studiengebühren und bietet ein forderndes und breites Studium, das sehr gute Karrierechancen verspricht. Andererseits bildet Bucerius nach der deutschen Juristenausbildungsordnung aus und ist Teil des deutschen akademischen Systems mit Staatsexamen, Promotion und Habilitation. Ihre herausragenden Ergebnisse zeigen, dass sie beides sehr erfolgreich miteinander verbindet.

Bucerius, so Luschin weiter, ist seit ihrer Gründung durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius im Jahr 2000 zur führenden juristischen Fakultät in Deutschland aufgestiegen. Die Spezifika und maßgeblichen Erfolgsfaktoren von Bucerius sind die private Verfasstheit, die Kombination aus Stiftungsengagement und Studiengebühren, das erfolgreiche Fundraising und die daraus ableitbare Relevanz für die juristische Community, aber auch für die deutsche Bildungslandschaft. Sowohl die internationale Ausrichtung als auch die Entwicklung der Executive Education mit dem Bucerius Center on the Legal Profession erwähnt Luschin als führend.

Die Hochschule, so sein Fazit, hat nicht nur die Traditionen der deutschen juristischen Ausbildung mit großem Reform- und Innovationswillen erfolgreich aufgebrochen. Sie reiht sich in die Liga der besten Hochschulen weltweit ein und könne somit als „German Ivy“ bezeichnet werden.

* Christoph Luschin: A German Ivy? The Bucerius Law School, in: Southwestern Journal of International Law, Vl. XIX, No. 1/2012, pp. 1-66. Der Artikel kann hier abgerufen werden...

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