Vortrag von Burghard Kreft, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrechtliches Praktikerseminar für Norddeutschland

Forschung & Fakultät |

Am 19. Februar 2015 luden Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School, und Professor Dr. Hartmut Oetker, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, ein weiteres Mal zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar für Norddeutschland an die Bucerius Law School ein.

Mehr als 350 Fachanwälte für Arbeitsrecht, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit aus ganz Norddeutschland sowie arbeitsrechtlich interessierte Studierende und Doktoranden wurden im voll besetzten Auditorium von Burghard Kreft, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, topaktuell über „Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht" informiert. Kreft referierte in seinem sehr präzisen Vortrag aktuelle Schwerpunkte aus der Rechtsprechung „seines“ 2. Senats, etwa zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, zur Massenentlassungsanzeige, zur betriebsbedingten Kündigung oder zur Verdachtskündigung. Der Vortrag wurde von einer engagierten Diskussion auf hohem fachlichem Niveau begleitet.
Besonderer Dank gilt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.

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Barbara Richter, wissenschaftliche Mitarbeiterin

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