Werben bis der Bus kommt

Vortrag im Studium professionale zur Vergabe von Werberechtsverträgen im Stadtraum Hamburg

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Ohne sie würde im Hamburger Stadtbild wohl wirklich etwas fehlen, so sehr haben wir uns schon an sie gewöhnt – und nein, die Rede ist nicht von der Elbphilharmonie, sondern von Außenwerbung an Bushaltestellen, Toilettenhäuschen und Hausfassaden.

Wer schon einmal beim Warten auf den Bus gelangweilt auf die bunte Plakatwand neben sich gestarrt hat, dem wird vermutlich auch der Name JCDecaux bzw. Wall ein Begriff sein. Patrick Möller, Geschäftsführer der Wall GmbH, und Dr. Jan Bonhage, Partner bei Hengeler Mueller mit Spezialisierung im öffentlichen Wirtschafts- und Vergaberecht, erörterten in ihrem interaktiven Vortrag gemeinsam mit Studenten und Absolventen der Bucerius Law School am Abend des 12. Oktober 2017 die rechtlichen Herausforderungen der Außenwerbung und Stadtmöblierung.

Stadtmöbel wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten oder Litfaßsäulen stellt Wall der Freien und Hansestadt Hamburg nämlich kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug erhält das Unternehmen das Recht, die Werbeflächen zu vermarkten.

Für die Stadt bietet Wall damit ein „Rundum-Sorglos“-Paket an, denn sie kümmern sich sowohl um Aufstellung und Wartung als auch um die Reinigung der Stadtmöbel. Gerade Reparaturen sind immer mal wieder nötig, G20 zum Beispiel hat die Stadt nicht nur viele Nerven, sondern auch 54 Wartehallen gekostet.

Stadt und Unternehmen profitieren also beide von diesem Vertrag, der 2007 in einem Vergabeverfahren nicht ganz ohne Hindernisse ausgehandelt wurde. Vorpachtrechte eines Dritten, Fragen der Wettbewerbsbeschränkungen und Exklusivitätsprobleme hielten über fünf Jahre verschiedenste Gerichte in Deutschland in Atem, bis der Konflikt durch einen Vergleich beigelegt werden konnte.

Doch auch in Zukunft werden sich für die Außenwerbungsbranche neue rechtliche Probleme auftun, denn durch Innovationen wie das DigitalDeluxenet, eine Art digitaler Litfaßsäule, werden z. B. Datenschutzrecht, Verkehrsrecht und Immissionsschutzrecht wichtig. Aber auch das Tabakwerbungsverbot und das Verbot sexistischer Darstellungen werden am Beispiel der Außenwerbung diskutiert und wohl auch in Zukunft juristische Schlagzeilen machen.

Text

Charlotte von Fallois, Studentin

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