Professor Dr.
Thomas Rönnau
Lehrstuhlinhaber
Lehrstuhl Strafrecht I
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht
Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg
Tel.: (040) 3 07 06 – 210 (Sekretariat)
Fax: (040) 3 07 06 – 215
E-Mail: thomas.roennau(at)law-school.de
Forschungsschwerpunkte
Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, Wirtschaftsstrafrecht (unter Einbeziehung europarechtlicher Bezüge, Vermögensabschöpfung, Korruption), Strafprozessrecht
Biographie
Thomas Rönnau, geboren 1962 in Verden/ Aller (Niedersachsen), ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht,Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht.
Dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der University of Surrey (Guildford, Großbritannien) folgte nach dem 1987 abgelegten Ersten Staatsexamen bis 1990 eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 1990 wurde Thomas Rönnau mit seiner Arbeit zum Strafprozeßrecht ("Absprachen im Strafprozeß - Eine rechtssystematische Untersuchung der Zulässigkeit von Absprachen nach dem geltenden Strafprozeßrecht") promoviert.
Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahre 1992 und einer Tätigkeit als Volljurist in der Rechtsabteilung eines norddeutschen Großunternehmens kehrte er 1994 als Assistent an die Universität Kiel zurück. Dort habilitierte er sich Mitte 1999 mit einer Arbeit aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches ("Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht"). Während der Habilitation vertrat er über zwei Semester einen strafrechtlichen Lehrstuhl an der Universität Hamburg.
Als Privatdozent übernahm er 1999 und 2000 neben Vorlesungen an der Universität Kiel Lehraufträge an der Universität Rostock. Thomas Rönnau forscht schwerpunktmäßig im Bereich der allgemeinen Strafrechtsdogmatik, des Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrechts sowie im Strafprozessrecht, dort insbesondere Absprachen im Strafprozess ("plea bargaining").