Ausbildung im Abschiebehaftrecht
Im März und April bietet die Abschiebehaftberatung Nord, ein Projekt der Law Clinic an der Bucerius Law School sowie den Refugee Law Clinics der Universitäten Hamburg und Kiel, wieder eine Ausbildung im Abschiebehaftrecht an. Wir laden alle herzlich ein, die sich für das Abschiebehaftrecht interessieren und/oder überlegen, sich bei der Abschiebehaftberatung einzubringen.
Die Abschiebehaftberatung Nord bieten im März und April wieder eine Ausbildung im Abschiebehaftrecht an. Wir laden alle herzlich dazu ein, die sich für das Abschiebehaftrecht interessieren und/oder überlegen, sich bei der Abschiebehaftberatung einzubringen.
Hier die Module im Überblick (Detailbeschreibung weiter unten):
Modul 1: Sonntag, 24.3., 10 bis 18 Uhr: Person des Vertrauens: Optionen zur rechtlichen Intervention für Beratende ohne zweites Staatsexamen
Modul 2: Freitag, 19.4., 16-19 Uhr und Samstag, 20.4., 10 bis 18 Uhr, Abschiebehaftrecht Crashkurs
Vorkenntnisse im Haft- oder Migrationsrecht sind nicht erforderlich, da das Abschiebehaftrecht ein davon weitgehend unabhängiges Rechtsgebiet darstellt. Wir laden auch Interessierte aus anderen Disziplinen als Jura ausdrücklich ein, an den Fortbildungen teilzunehmen und sich in unserem Team zu engagieren. Es ist aber für beide Module notwendig, grundlegende Erfahrung im Umgang mit Gesetzen zu haben, da die Ausbildungszeit zu kurz ist, um entsprechende Kenntnisse mitzuvermitteln. Wir haben einige Nicht-Jurist:innen im Team, die auf dem gleichen Niveau beraten wie Jurist:innen – Abschiebehaftrecht ist in der Regel für alle ein neues Feld.
Ihr müsst nicht Mitglied in einer Law Clinic sein, um an der Fortbildung teilzunehmen, und es besteht keine Verpflichtung, nach der Ausbildung in die Beratung einzusteigen. Wir freuen uns aber natürlich über Menschen, die sich entschließen, unser Beratungsteam zu unterstützen. Ein Einstieg ist fortlaufend möglich, wir integrieren auch zwischen den Ausbildungsrunden neue Mitglieder in das Team und bereiten Neueinsteiger:innen gut auf die Beratungen vor. Wenn Ihr mitberaten möchtet, ist es hilfreich, wenn Ihr schon Erfahrung im Umgang mit Ratsuchenden mitbringt und/oder Euch für Migrationsrecht und angrenzende Gebiete interessiert. Wenn Ihr unsicher seid, sprecht uns einfach an.
Hier die ausführlichere Beschreibung der Inhalte:
Modul 1: Sonntag, 24.3., 10 bis 18 Uhr, Referent: Frank Gockel
Person des Vertrauens: Optionen zur rechtlichen Intervention für Beratende ohne zweites Staatsexamen
Frank Gockel setzt sich seit über 20 Jahren als so genannte Person des Vertrauens für Abschiebegefangene ein und zieht für die Ratsuchenden auch regelmäßig vor Gericht. Er hat inzwischen mehrere tausend Betroffene beraten und für sie erfolgreich Gerichtsverfahren durch alle Instanzen gebracht – bis auf die BGH-Verfahren – vollkommen ohne anwaltliche Begleitung. Im ersten Teil unserer Ausbildung erklärt Frank Gockel, warum er das auch ohne Staatsexamen kann und wie die Realität in deutschen Abschiebegefängnissen aussieht. Teilnehmer:innen lernen, wie sie selbst als Person des Vertrauens agieren und welche juristischen Werkzeuge sie nutzen können (u. a. Haftaufhebungsanträge). Dieser Teil unserer Ausbildung vermittelt das grundlegende Handwerkszeug für Abschiebehaftberater:innen und ist für neue Berater:innen von besonderem Interesse. Erfahrene Berater:innen werden aber natürlich die Möglichkeit bekommen, gegen Ende des Workshops Spezialfragen zu ihren aktuellen Fällen zu stellen.
Modul 2: Freitag, 19.4., 16-19 Uhr und Samstag, 20.4., 10 bis 18 Uhr, Referent: RA Peter Fahlbusch
Abschiebehaftrecht Crashkurs
Peter Fahlbusch vertritt – ebenfalls seit über 20 Jahren – als Anwalt Menschen in Abschiebehaft. Wie Frank Gockel hat auch er inzwischen mehrere tausend Gefangene begleitet. Peter Fahlbusch setzt sich seit Jahren für Verbesserungen im Abschiebehaftrecht ein und ist der Experte in diesem Feld. Peter Fahlbusch wird in einem Crashkurs das komplette Abschiebehaftrecht abdecken und gegen Ende der Veranstaltung für aktive Berater:innen auch für Fallfragen zur Verfügung stehen.
Die beiden Module ergänzen sich, es ist aber problemlos möglich, die Module unabhängig voneinander zu belegen.
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