Tagung zum Betriebsverfassungsrecht

13. ZAAR-Tagung – zum siebten Mal gemeinsam veranstaltet vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und dem "Lehrstuhl PR III".

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Siebte gemeinsame Tagung

Am 22. September 2023 fand die zum siebten Mal gemeinsam vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht („Lehrstuhl PR III“) der Bucerius Law School und vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München (ZAAR) an der Bucerius Law School veranstaltete 13. ZAAR-Tagung über die „Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung“ statt.

Eingeladen hatten die Direktoren des ZAAR, Prof. Richard Giesen, Prof. Abbo Junker und Prof. Volker Rieble, sowie Prof. Matthias Jacobs, Inhaber des „Lehrstuhls PR III“.

 

 

Gestaltung der betrieblichen Mitbestimmung

Rund 70 Teilnehmer:innen waren der Einladung in den Moot Court der Hochschule gefolgt, um vier spannenden Vorträgen über die Möglichkeiten des Gesetzgebers, der Tarifvertrags- und der Betriebsparteien, das Betriebsverfassungsgesetz zu modifizieren, zu folgen und diese anschließend lebhaft und auch kontrovers zu diskutieren.

 

Vier spannenden Vorträge

Professor Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn, von 2001 bis 2004 Inhaber des arbeitsrechtlichen Lehrstuhls an der Bucerius Law School, erörterte in seinem Vortrag zu Beginn der Tagung aktuelle rechtspolitische Fragen der Betriebsverfassung im Lichte des Regierungsprogramms.

Anschließend untersuchte Dr. Sebastian Denke, Universität Trier, die Möglichkeiten, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu modifizieren. Nach der Mittagspause referierte Marco Ferme, Partner der Kanzlei Eversheds Sutherland, München, über Betriebsstrukturvereinbarungen nach § 3 BetrVG und seine Erfahrungen mit ihnen aus Sicht er Praxis.

Das Finale der Tagung bestritt Tobias Vogt, noch für kurze Zeit Doktorand an der Bucerius Law School bei Jacobs und bis vor einiger Zeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am „Lehrstuhl PR III“, mit seinem spannenden Bericht über die Betriebsteilverselbständigung nach § 4 Abs. 1 BetrVG.

 

Großes Dankeschön

Ein wirklich ganz großes Dankeschön geht vor allem an Heidemarie Pinter vom ZAAR und Rebecca Kerschke, „Lehrstuhl PR III“, für die wie immer perfekte Organisation der Tagung. Im nächsten Jahr wird es erneut eine gemeinsame Tagung von ZAAR und Bucerius Law School geben.

 

Text

Matthias Jacobs

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