Kann ich ohne Sprachzertifikat Englisch am Auswahlverfahren teilnehmen?


Das Sprachzerfitikat ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren. Du kannst das schriftliche Auswahlverfahren also auch ohne Sprachzertifikat absolvieren.

Willst du im selben Jahr, in dem du das Auswahlverfahren durchläufst, deinen Studienplatz antreten, so muss dein Sprachzertifikat bis zum mündlichen Auswahlverfahren vorliegen.

Solltest du dein Studienplatzangebot um ein Jahr zurückstellen wollen, so musst du das Sprachzertifikat bis zum 15. Mai des Folgejahres nachreichen.

Sollte dein Sprachzertifikat nicht bis zum mündlichen Auswahlverfahren vorliegen, wirst du — für den Fall, dass du ein Studienangebot erhältst — automatisch um ein Jahr zurückgestellt.

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