Wann bin ich vom Sprachzertifikat freigestellt?

Keine Freistellung möglich aufgrund von:

  • Staatsangehörigkeit eines englischsprachigen Landes
  • Leistungskurs Englisch
  • Auslandsjahr an einer englischsprachigen High School

1. Englischsprachiges Vorstudium

Im Falle eines mehrjährigen englischsprachigen Vorstudiums sind wir nach Einzelfallprüfung bereit, auf ein separates Sprachzertifikat Englisch zu verzichten.

Bitte wende dich in diesem Fall für die Einzelfallprüfung an jurastudium(at)law-school.de. In der Regel benötigen wir für die Einzelfallprüfung Studiennachweise und ein Transcript o.ä., aus dem deutlich wird, wie lange welche Fächer mit welchen Noten studiert wurden.

2. IB-Zertifikat

Wir akzeptieren das zweijährige IB-Diplom bzw. deine IB predicted grades als Nachweis deiner englischen Sprachkompetenz, wenn du die folgenden Noten erreichst:

  • Englisch A: Sprache und Literatur
  • Standard Level: mindestens 6 Punkte
  • Higher Level: mindestens 5 Punkte 

oder

  • Englisch A: Literatur
  • Standard Level: mindestens 5 Punkte
  • Higher Level: mindestens 5 Punkte

oder

  • Englisch B
  • Standard Level: mindestens 7 Punkte
  • Higher Level: mindestens 6 Punkte
     

Im Bewerbungsystem lädst du dann unter "Sprachzertifikat" einfach dein IB-Diploma bzw. deine predicted grades hoch.

3. European Baccalaureate

Bei Bewerber:innen mit European Baccalaureate verzichten wir auf ein separates Sprachzertifikat, wenn sie mindestens 7.0 Punkte in Englisch als erste oder auch zweite Sprache vorweisen.

Alles Wichtige zum Bewerbungsverfahren

Melde dich hier zum Newsletter an und bleib auf dem Laufenden

Jetzt Newsletter abonnieren