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Bewerbung mit ausländischem/ internationalem Abschluss
Prüfungsverfahren und notwendige Unterlagen
Selbstverständlich kannst du dich auch mit einem ausländischen oder internationalen Zeugnis an der Bucerius Law School bewerben. In diesem Fall ist — zusätzlich zu deinen eigentlichen Zeugnisunterlagen — ein Nachweis der Gleichstellung zur Allgemeinen Hochschulreife mit Angabe der Durchschnittsnote erforderlich.
Den Nachweis der Gleichstellung kannst du von einer behördlichen Anerkennungsstelle oder durch die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. vornehmen lassen.
Da die Prüfung durch uni-assist e.V. mit Kosten verbunden ist, entfällt die Bewerbungsgebühr für das Auswahlverfahren für Bewerber:innen, die diese Prüfung in Anspruch nehmen.
Solltest du dich mit deinen ausländischen Zeugnissen für das Jurastudium bewerben wollen, wende dich bitte vorab über jurastudium(at)law-school.de direkt an das Team Auswahlverfahren.
So beantragst du den Prüfungsbericht von uni-assist
Wenn du die Gleichstellungsprüfung deines Abschlusszeugnisses oder deiner Vorzeugnisse von uni-assist e.V. vornehmen lassen willst, registriere dich – am besten direkt nach deiner Registrierung im Bewerbungsportal der Bucerius Law School – im Bewerbungsportal von uni-assist und reiche dort online folgende Zeugnisunterlagen ein:
Wenn du bereits ein Zeugnis hast...
Zwingend erforderlich:
- dein Abschlusszeugnis der Sekundarschule
Wenn du ein IB-Diploma hast:
- das Abschlusszeugnis mit offiziellem Transcript of Grades, ausgestellt von der IB-Organisation
- WICHTIG: alle Zeugnisse/Term Reports der letzten beiden Schuljahre im IB-Programm
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Hochschulzeugnisse
- Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung
- Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers (falls deine Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen)
- zusätzliche Unterlagen entsprechend der Vorgaben von uni-assist e.V.
Wenn du noch kein Zeugnis hast...
Zwingend erforderlich:
- Vorzeugnisse, die Aufschluss über die zu erwartende Abschlussnote geben
- und/oder alle Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre
Wenn du ein IB-Diploma machst:
- die IB-predicted grades (offizielles Schreiben bzw. Formular der Schule mit der genauen Benennung der Fächer und einer Gesamtpunktzahl)
- WICHTIG: alle Zeugnisse/Term Reports der letzten beiden Schuljahre im IB-Programm
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Hochschulzeugnisse
- Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung
- Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers (falls deine Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen)
- zusätzliche Unterlagen entsprechend der Vorgaben von uni-assist e.V.
Uni-Assist e.V. prüft für uns, ob du mit deinem Schulabschluss eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben hast.
Wenn du deinen Abschluss noch erwerben wirst, erfolgt auf Grundlage deiner Vorzeugnisse und IB predicted grades eine Vorab-Gleichstellungsprüfung, die später, wenn du dein Abschlusszeugnis erhalten hast (und deine Bewerbung an der Bucerius Law School erfolgreich war), vervollständigt werden kann.
Hast du deinen Prüfungsbericht erhalten?
Dann logge dich so schnell wie möglich in unser Bewerbungsportal ein und lade dort den Prüfungsbericht von uni-assist über die "Unterlagen nachreichen"-Funktion hoch.
Diese Funktion ist auch nach dem Absenden deiner Bewerbung verfügbar, d.h. du brauchst mit dem Absenden deiner Bewerbung nicht zu warten, bis alle Unterlagen vollständig sind und kannst deine Bewerbung auch erstmal nur mit deinem Abschlusszeugnis bzw. deinen Vorzeugnissen bzw. predicted grades abschicken.
Benachrichtigung bei Vorab-Prüfung
Bei einer Vorab-Gleichstellungsprüfung (wenn dein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt) sendet uni-assist den Prüfungsbericht direkt an uns. Wir benachrichtigen dich, sobald dies geschehen ist.
Fragen zur Bewerbung mit einem ausländischen oder internationalen Zeugnis?
Das Team Auswahlverfahren freut sich auf deine Nachricht unter jurastudium(at)law-school.de.