Fortschritte im Wirtschaftsrecht
Die Gebiete des Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts befinden sich seit Jahren in ständiger Fortentwicklung und für das Insolvenzrecht gilt dies fast noch mehr. Die Wissenschaft ist nicht nur Spiegelbild dieser Dynamik, sondern sie trägt auch selbst dazu bei. Im Berichtszeitraum hat vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts viel an Forschungsanstrengungen mit sich gebracht (Gesetz vom 10.8.2021).
Herausforderungen im Insolvenzrecht
Das Recht der Gesellschaftsinsolvenzen und Unternehmenssanierungen hat durch das Sanierungs- und Insolvenz-Fortentwicklungsgesetz sein Gesicht stark verändert und wirft ungeprüfte Rechtsfragen in Fülle auf (Gesetz vom 29.12.2020). Begleitet werden diese Forschungsleistungen durch die turnusmäßigen Neubearbeitungen von Gesetzeskommentaren. Dies ist ein Dienst an der Rechtspraxis und stärkt auch die Sichtbarkeit unserer Hochschule.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Aus den geschilderten Gründen reicht das wissenschaftliche Werk mit seinen Wurzeln in Arbeiten aus früheren Jahren zurück, die der ständigen Erneuerung und Ergänzung bedürften. Gerade die größeren Forschungsleistungen schließen vielfach an Vorauflagen an, die – namentlich im Fall der Handbücher und Gesetzeskommentare – für Neuauflagen ihre Vorreiterposition nur durch Neubearbeitungen bewahren können. Meine Veröffentlichungen, Kommentierungen und Beiträge sind jeweils neu konzipiert und gehen als Elemente des Fortschritts in die umfassenderen Werke ein.
Dynamik in der Steuerrechtsforschung
Das gilt auch für die in jährlichem Wechsel erscheinenden Berichte von den Jahresarbeitstagungen der Arbeitsgemeinschaft für Steuerrecht, die sie niemals wiederholen, sondern im Jahresrhythmus neue Akzente setzen. Der Dialog mit der Praxis steht ebenso im Vordergrund wie die Nachverfolgung von Gesetzesänderungen.