Dissertation abgeschlossen

Gerrit Bulgrin legt Arbeit im Schnittbereich zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vor.

Forschung & Fakultät |

Am 9. Dezember 2015 hat Gerrit Bulgrin mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zum Thema „Die aktien- und strafrechtlichen Grenzen der Übernahme von gegen Vorstandsmitglieder verhängten Geldsanktionen durch die Gesellschaft“ sein Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation zum Thema „Die strategische Insolvenz – Zwischen Missbrauch und kunstgerechter Handhabung des Insolvenzplanverfahrens“ wurde von Professor Dr. Rüdiger Veil betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Christoph H. Seibt.

Die Arbeit befasst sich mit der durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erstmals möglich gewordenen Einbeziehung von Gesellschaftern in ein Insolvenzplanverfahren. Dadurch wurde ein Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht geschaffen, das es ermöglicht, ein Insolvenzverfahren auch zu strategischen Zwecken, wie beispielsweise zur Auflösung von Gesellschafterstreitigkeiten, einzusetzen. Die praktische Relevanz eines derartigen Einsatzes hat der in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Fall Suhrkamp eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Gerrit Bulgrin ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2008) und war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Rüdiger Veil am Lehrstuhl Privatrecht II. Derzeit ist er Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.

Hamburg