Der Senat der Bucerius Law School hat bei seiner Sitzung am 29. September 2021 die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Frau Universitätsprofessorin Dr. Susanne Kalss, LL.M., Inhaberin des Lehrstuhls Unternehmensrecht I an der Wirtschaftsuniversität Wien, beschlossen. Am 28. Oktober fand die Verleihung des Ehrengrads im Rahmen eines Akademischen Festakts im Auditorium der Hochschule statt.
Begrüßung durch die Präsidentin
Zu Beginn begrüßte die Präsidentin der Bucerius Law School, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, die anwesenden Festgäste – darunter die Familie der Geehrten. Sie wies darauf hin, dass die Bucerius Law School bislang sehr sparsam mit einer ihrer höchsten akademischen Auszeichnungen umgegangen sei. Vor der Verleihung an Susanne Kalss wurde die Ehrendoktorwürde nur zweimal verliehen. Eine Verleihung komme nur an herausragende Persönlichkeiten in Betracht, deren wissenschaftliches Renommee international anerkannt ist, deren Veröffentlichungen Strahlkraft besitzen und die eine enge Verbindung zur Hochschule haben – Voraussetzungen, die Susanne Kalss unzweifelhaft erfülle.
Laudatio durch Prof. Kuntz
Im Anschluss hielt Prof. Dr. Thilo Kuntz, Lehrstuhlinhaber an der Bucerius Law School, die Laudatio. Er würdigte insbesondere den Blick über den Tellerrand sowie den Sinn für ökonomische Zusammenhänge, die das Schaffen von Susanne Kalss auszeichnen. Daneben zeichne ihre Tätigkeit ein besonderer Blick für die Praxis aus, der sich zum Beispiel im von ihr organisierten „Aufsichtsratstag“ manifestiere. Prof. Kalss gehöre aufgrund der Qualität und Zahl ihrer Publikationen zu den im deutschsprachigen Raum dominierenden Stimmen des Gesellschaftsrechts und sei auch über Deutschland hinaus bekannt. Die Bucerius Law School könne sich glücklich schätzen, dass Susanne Kalss einen von ihr angetragenen Doktor h.c. akzeptiere.
Urkundenübergabe und musikalisches Intermezzo
Nach der Laudatio wurde die Urkunde durch Prof. Boele-Woelki verlesen und an die Geehrte überreicht. Die Urkunde würdigte Prof. Kalss als eine „herausragende Rechtswissenschaftlerin, die als omnipräsente Persönlichkeit die Entwicklung des Gesellschaftsrechts in Deutschland geprägt hat.“
Im Anschluss an die Verleihung erfolgte ein musikalisches Intermezzo. Die Bachelorstudierenden Maximilian Groß und Daniel Lang spielten das Allegro aus der „Sonate B-Dur für zwei Bass, KV 292“ von Wolfgang Amadeus Mozart.
Dankesrede der Geehrten
Zum Abschluss des Festakts bedankte sich Prof. Kalss für die Ehrung. Hamburg sei stets die Stadt gewesen, die sie wissenschaftlich am meisten angezogen hat. Neben ihrer Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht habe sie auch die „schöne und mehrschienige Kooperation“ mit der Bucerius Law School sehr genossen. An der Hochschule schätze sie die kosmopolitische und liberale Atmosphäre.
Darüber hinaus sei sehr geehrt, dass mit der Ehrendoktorwürde auch ihr Engagement für die Begeisterung junger Frauen für die Wissenschaft gewürdigt wurde.
Der Abend schloss mit einem Empfang für die geladenen Festgäste.