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Arbeitsrechtlicher Gastvortrag von Dr. Nikolai Huke
Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen. Warum Beschäftigte ihre Rechte nicht einfordern (können).
Vorgestern Abend durfte der Schwerpunkt Arbeitsrecht der Bucerius Law School einen sehr spannenden Arbeitsrechtlichen Gastvortrag von Dr. Nikolai Huke, einem Politikwissenschaftler der Universität Hamburg, hören und ihn anschließend mit dem Referenten diskutieren. Es ging um eine Fragestellung, die im Jurastudium auch im Schwerpunkt Arbeitsrecht leider ansonsten nur wenig zur Sprache kommt. 1.000 Dank für den tollen Vortrag und die spannenden Einblicke, die uns viel Stoff zum Nachdenken mitgegeben haben.

Huke leitet das von der Hans-Boeckler Stiftung finanzierte Forschungsprojekt "Arbeitsrechte in prekären Lebenslagen“. Von (multipler) Prekarität gekennzeichnete Lebenslagen können es erschweren, formal geltende Arbeitsrechte einzufordern. Armut und unzureichende soziale Sicherung, überlastende Fürsorgeverpflichtungen, Exklusion (z.B. aufgrund von Rassismus) oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus führen potenziell dazu, dass Arbeitnehmer:innen Rechtsverletzungen bei der Arbeit (z.B. unbezahlte Überstunden, nicht gewährte Urlaubsansprüche) nicht oder nur begrenzt problematisieren (können). Individuelle rechtliche Strategien im Betrieb geraten bei lebensweltlicher Prekarität ebenso an ihre Grenzen wie kollektive gewerkschaftliche Organisierung. Im Mittelpunkt des Projekts steht vor diesem Hintergrund die Frage wie, warum und unter welchen Umständen prekäre Lebenslagen praktisch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von formal geltenden Arbeitsrechten einschränken. Das Projekt untersucht, wie prekäre Lebenslagen sich auf Strategien der Betroffenen auswirken (z.B. Erdulden, Exit / Kündigung, situativer Ungehorsam, Rechtsstreit, kollektive Organisierung, öffentliche Kritik) und welche Konsequenzen für Arbeitsbeziehungen damit verbunden sind (z.B. Normalisierung von Arbeitsrechtsverletzungen, Erosion arbeitsrechtlicher Standards).
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