"Carl Heymann Preis – Legal Award" für Karsten Schmidt

"Einer der wahrhaft Großen seines Fachs".

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Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrecht an der Bucerius Law School und deren ehem. Präsident, wurde am 5. November 2015 in Köln mit dem Carl Heymann Preis ausgezeichnet.

Der Carl Heymann Preis ehrt Persönlichkeiten, die durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Rechts- und Staatswissenschaften hervorgetreten sind. Er versteht sich als europäischer Wissenschaftspreis, mit dem das Medienunternehmen Wolters Kluwer einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts leisten und gleichzeitig den Gedanken der Einigung der Nationen fördern will.

Karsten Schmidt, so heißt es in der Würdigung, sei einer der wahrhaft Großen seines Fachs. Wie kaum ein anderer hat er in gut 40 Jahren das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Kartellrecht, das Insolvenzrecht und das Geldrecht geprägt. Auch der Bundesgerichtshof hat Schmidts originelle und zukunftsweisende Gedanken in seinen Entscheidungen zitiert. Schmidt gehe es dabei in unzähligen Abhandlungen stets um die Entwicklung systematischer Einheit, die es dem Rechtsanwender erlaubt, die vielen Einzelfragen als Teil eines Ganzen zu sehen, zu verstehen und zu lösen. Er ist beseelt von dem optimistischen Glauben an die ordnende Kraft der rechtswissenschaftlichen Institutionenlehre.

Laudator Professor Dr. Georg Bitter, Schmidt-Schüler und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim, würdigte Schmidt als juristisches Universaltalent. Er sei, nicht zuletzt wegen seines übergreifenden Denkens, ein Landschaftsbildner des Rechts.

Website von Karsten Schmidt…

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