Am 27. Januar 2015 hat Stefan Witte mit einem Vortrag und der anschließenden Aussprache zum Thema „Das Fragerecht des Arbeitgebers im bestehenden Arbeitsverhältnis“ seine Promotion erfolgreich abgeschlossen. Seine Dissertation verfasste er zum Thema „Leiharbeit beim Betriebsübergang“. Die Arbeit wurde von Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls Privatrecht III – Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, betreut.
In seiner Arbeit untersuchte Stefan Witte die Auswirkungen eines Betriebsübergangs des den Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers.
Stefan Witte studierte an der Bucerius Law School und verbringt momentan das Referendariat in Hamburg.