Am 3. September 2025 empfingen die strafrechtlichen Kolleginnen und Kollegen der Bucerius Law School eine Gruppe japanischer Forscherinnen und Forscher zu einem erfreulichen Anlass. Professorin Mayako Suganuma von der Handelshochschule Otaru (Japan) hatte das Thema der Vorsatzfeststellung ausgewählt, um dem Auditorium ihre Forschung näherzubringen.
So konnte sie gemeinsam mit deutschen und japanischen Kolleginnen und Kollegen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Probleme erörtern, die sich derzeit in den beiden Rechtsordnungen zur subjektiven Zurechnung stellen. Professorin Suganuma legte dar, wie die japanische Rechtsprechung mit Nachweisproblemen zu Einfuhr- und Besitzdelikten insbesondere im Kontext des Drogenhandels und der Erlangung von Tatbeuten etwa nach sog. Schockanrufen umgeht. Dies betrifft im Drogenhandel vor allem Kuriere, für die zu klären bleibt, ob sie von transportierten Gegenständen eine hinreichende Kenntnis hatten.

