Feststellung des Vorsatzes: Unterschiede zwischen Japan und Deutschland

Prof. Mayako Suganuma, Otaru (Japan), hat ihr Forschungsjahr bei Prof. Dr. Karsten Gaede abgeschlossen und gibt einen Einblick in ihre Arbeit.

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Am 3. September 2025 empfingen die strafrechtlichen Kolleginnen und Kollegen der Bucerius Law School eine Gruppe japanischer Forscherinnen und Forscher zu einem erfreulichen Anlass. Professorin Mayako Suganuma von der Handelshochschule Otaru (Japan) hatte das Thema der Vorsatzfeststellung ausgewählt, um dem Auditorium ihre Forschung näherzubringen. 

So konnte sie gemeinsam mit deutschen und japanischen Kolleginnen und Kollegen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Probleme erörtern, die sich derzeit in den beiden Rechtsordnungen zur subjektiven Zurechnung stellen. Professorin Suganuma legte dar, wie die japanische Rechtsprechung mit Nachweisproblemen zu Einfuhr- und Besitzdelikten insbesondere im Kontext des Drogenhandels und der Erlangung von Tatbeuten etwa nach sog. Schockanrufen umgeht. Dies betrifft im Drogenhandel vor allem Kuriere, für die zu klären bleibt, ob sie von transportierten Gegenständen eine hinreichende Kenntnis hatten. 

Unter der Moderation von Prof. Gaede diskutierten die Professoren Makoto Tadaki (Chuo Universität Tokyo), Kazuyuki Oosugi (Universität Kitakyushu) und Tsuyoshi Sekine (Dokkyo Universität Tokio) die Implikationen des Vortrages. Auch der Ehrenpräsident der Deutsch-Japanischen-Juristenvereinigung Dr. Jan Grotheer besuchte den Vortrag. 

Katrin Walle erschloss den Zuhörern mit ihrer Frage näheres Wissen zum japanischen Vorsatzbegriff. Prof. Dr. Thomas Rönnau von der Bucerius Law School ging in seinen Fragen insbesondere einer möglichen Abkehr der japanischen Rechtsprechung vom Vorsatzmerkmal der aktuellen Kenntnis nach. Auch die Referentin selbst stufte diese Entscheidungslinie als kritikwürdig ein. Karsten Gaede regte an, hinsichtlich der Tatbeutefälle auch die deutsche Debatte um den Teilnehmervorsatz in den Rechtsvergleich einzubeziehen.

Text

Felix Tim Fischer

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