THEMA UND INHALT DER DISSERTATION
Anstoß der Dissertation war der von Karl-Georg Loritz formulierte Hilferuf nach einer „voranbringenden Systematisierung der Veränderungen“, die im Zeitalter der Digitalisierung auch das Betriebsverfassungsgesetz herausfordert [Loritz, FS BetrVG, S. 425 ff.]. Spätestens die Coronapandemie hat gezeigt, wie stark sich die betriebliche Kommunikation und Zusammenarbeit durch den Einsatz virtueller Räume verändern kann – mit Auswirkungen, die weit über das Homeoffice hinausreichen.
Durch diese zunehmende Digitalisierung entstehen Betriebe, die ausschließlich virtuell – zum Beispiel im Metaverse – bestehen. In solchen Strukturen arbeiten Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsrat ausschließlich digital zusammen und analoge Verbindungen entstehen nicht. Daraus ergeben sich grundlegende Rechtsfragen, die auch das Betriebsverfassungsrecht betreffen:
Lässt sich der klassische Betriebsbegriff auf digitale Betriebe übertragen?
Wie kann Betriebsratsarbeit unter Bedingungen permanenter Digitalität effektiv, rechtskonform und demokratisch organisiert werden?
Welche Anforderungen stellt das Betriebsverfassungsgesetz an die Arbeit des Betriebsrat im Metaverse? Wie müssen Sitzungen, Beschlussfassungen oder Wahlen dafür rechtlich ausgestaltet sein?
Zu Beginn der Dissertation werden die technischen Grundlagen des Metaverse und anderer virtueller Räume erläutert, um die betriebsverfassungsrechtlichen Fragen im weiteren Verlauf der Arbeit einordnen zu können. Die Dissertation schließt sodann die rechtlichen Ausführungen an die technischen Erläuterungen an und muss zunächst zwei Vorfragen auflösen: Gilt deutsches Betriebsverfassungsrecht in virtuellen Büros? Und wo liegt ein digitaler Betrieb, der die Anwendung des deutschen Betriebsverfassungsrechts determiniert? Erst im Anschluss kann sich die Dissertation dann der im Kern betriebsverfassungsrechtlichen Bewertung annehmen.
Der Hauptteil der Dissertation prüft schließlich systematisch die zentralen Vorschriften des BetrVG auf ihr Digitalisierungspotenzial. Das Digitalisierungspotenzial meint dabei stets die Möglichkeit virtuelle Welten wie das Metaverse bereits heute de lege lata unter die einzelnen Vorschriften des BetrVG subsumieren zu können, sei es durch eine unmittelbare Anwendung, analoge Auslegung oder andere rechtsfortbildenden Methoden.
BETREUUNG UND DISPUTATION
Die Promotion wurde von Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt betreut. Das Zweitgutachten verfasste Prof. Dr. Matthias Jacobs. Die mündliche Prüfung erfolgte Anfang Juli 2026 in Form einer Disputation, in deren Rahmen Leon Langner die wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeit präsentierte. Im Anschluss daran diskutierte er seine Thesen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss bestand aus den beiden Gutachtern sowie Prof. Dr. Christian Bumke, der außerdem den Vorsitz innehatte.
ZUR PERSON
Leon Langner studierte seit 2017 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School mit einem Auslandsaufenthalt an der Fordham University in New York. Promotionsbegleitend arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Freshfields und am Lehrstuhl PR III.
