Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsordnung grundlegend verändert. Zugleich rücken hybride Bedrohungen wie Sabotage an Unterseekabeln, Drohnen über militärischen Einrichtungen oder Angriffe auf kritische Infrastruktur zunehmend in den Fokus. Welche Folgen diese Entwicklung für Deutschland, die Marine und den Rechtsstaat hat, diskutierten Konteradmiral Richard Kesten, Chef des Stabes im Marinekommando, und Leitender Regierungsdirektor Dr. Tim R. Salomon, Alumnus der Bucerius Law School und Dezernatsleiter Einsatzrecht im Marinekommando. Moderiert wurde der Abend von dem Studenten Mats Lennart Paul.

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Neue Bedrohungen auf See erfordern ein Umdenken
Zu Gast an der Bucerius Law School war Konteradmiral Richard Kesten, Chef des Stabes im Marinekommando.

Abschreckung beginnt lange vor dem Ernstfall
Die veränderte Sicherheitslage sei für die Marine keine überraschende Entwicklung, machte KAdm Kesten deutlich. Vieles von dem, was heute sichtbar werde, gehöre seit Jahren zu den Szenarien, auf die sich die Marine vorbereite. Nord- und Ostsee seien längst nicht mehr nur vitale Handelswege, sondern strategische Operationsräume. Für Deutschland gehe es dabei heute nicht allein um wirtschaftliche Stabilität, sondern um die äußere Sicherheit.
Gleichzeitig veränderten sich die Anforderungen an die Streitkräfte. Unbemannte Systeme und Drohnen gewännen zunehmend an Bedeutung, während klassische Beschaffungsprozesse mit der technologischen Entwicklung kaum Schritt hielten. Abschreckung bedeute daher nicht allein mehr Material, sondern vor allem die Fähigkeit, sich flexibel auf neue Bedrohungen einzustellen und im gesamten Spektrum denkbarer äußerer Bedrohungen handlungsfähig zu sein.

Hybride Angriffe fordern den Rechtsstaat heraus
Dr. Tim R. Salomon richtete den Blick auf die rechtlichen Herausforderungen moderner Bedrohungen. Hybride Angriffe bewegten sich häufig bewusst unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs und nutzten rechtliche Rahmenbedingungen im Völkerrecht, aber auch im nationalen Recht aus. Ein Beispiel sei die Zuständigkeitsordnung im Staat, die grundsätzlich an feststehende Sachverhalte anknüpfe und bei unsicheren Sachverhalten zwischen Bund- und Länder-, sowie Polizei und Streitkräftezuständigkeiten Koordinierungsbedarfe verursache. Gerade im maritimen Raum biete zudem der internationale Rechtsrahmen Räume zur Ausnutzung für Sabotage und verdeckte Operationen.
Rechtsberaterinnen und Rechtsberater in den Streitkräften nähmen deshalb auch eine zunehmend strategische Rolle ein. Sie müssten nicht nur bestehendes Recht anwenden, sondern Bedrohungsentwicklungen begleiten und Handlungsoptionen entwickeln, um politische Entscheidungen vorzubereiten. Ziel müsse es sein, staatliche Handlungsfähigkeit auch dort zu sichern, wo Bedrohungen schwer zuzuordnen seien und unsere Rechtsbindungen instrumentalisierten. Bereits heute habe der Kernauftrag der Streitkräfte „Verteidigung“ wieder eine wichtige Rolle in der Sicherheitsarchitektur.


Sicherheit ist mehr als militärische Stärke
In der anschließenden Diskussion standen außerdem die europäische Verteidigungsfähigkeit, der transatlantische Zusammenarbeit und die Personalgewinnung im Mittelpunkt. Beide Referenten betonten, dass Verteidigungsfähigkeit weit mehr umfasse als die Zahl von Soldatinnen und Soldaten oder neue Waffensysteme. Ebenso entscheidend seien eine leistungsfähige Industrie, moderne Infrastruktur und eine Gesellschaft, die sicherheitspolitische Herausforderungen realistisch einschätze.
Der Abend machte deutlich, dass äußere Sicherheit nicht allein Aufgabe der Streitkräfte sei. Abschreckung entstehe durch das Zusammenwirken militärischer Fähigkeiten, politischer Entschlossenheit und insbesondere eines klaren gesellschaftlichen Verständnisses der aktuellen Bedrohungslage. Gerade Juristinnen und Juristen könnten dazu beitragen, rechtliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln und so die Resilienz des demokratischen Rechtsstaats zu stärken.




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