Vor zwei Wochen wurde Josef Christ vom Deutschen Bundestag zum 107. Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt – erstmalig nicht durch den Wahlausschuss, sondern das Plenum des Bundestages. Dies gibt Anlass zur Reflexion über die Geschichte des Wahlprozesses und die tatsächliche Wahlpraxis. Zudem lässt sich überlegen, welche Rückschlüsse sich aus dem Wahlergebnis ziehen lassen und welche Folgen der geänderte Wahlprozess für die zukünftige Besetzung des Gerichts haben mag.
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