Zehn Doktorandinnen und Doktoranden aus Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland präsentierten ihre Forschungsarbeiten beim Doktorandenseminar zur Schiedsgerichtsbarkeit und alternativen Streitbeilegung und stellten sie zur Diskussion. Das Center for International Dispute Resolution (CIDR) der Bucerius Law School richtete die Veranstaltung am 17. und 18. Juli 2026 gemeinsam mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) aus.
Ermöglicht wurde das Seminar unter der akademischen Leitung von Professor Dr. Stefan Kröll und Professor Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer (Präsident der DIS; Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) durch die großzügige Förderung der Karl-Heinz Böckstiegel Foundation und der DIS.
Von Künstlicher Intelligenz bis zur Meeresboden-Streitbeilegung
Das Themenspektrum des diesjährigen Seminars war breit und spiegelte die Aktualität der modernen Schiedsrechtswissenschaft eindrucksvoll wider. Lebhafte Diskussionen löste beispielsweise der Vortrag von Benedict Krohn (Georg-August-Universität Göttingen) aus, der untersuchte, ob und unter welchen Voraussetzungen Künstliche Intelligenz als Decision Support für Schiedsrichter zulässig eingesetzt werden kann – oder ob ein solcher Einsatz gegen den Grundsatz der höchstpersönlichen schiedsrichterlichen Entscheidungsaufgabe verstößt.
Mit Blick auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit beleuchtete Almira Wissenberg (Bucerius Law School) die Vollstreckungsmöglichkeiten von Schiedssprüchen gegen Staaten und staatliche Unternehmen, während Leonard Arp (Universität Münster) der Frage nachging, warum und wie subjektive Begrenzungen staatlicher Parteien in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit bis heute praktische Relevanz entfalten.
Den thematischen Bogen spannte schließlich Anna Kirchhoff (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) mit ihrem Beitrag zur Rolle alternativer Streitbeilegungsforen der Meeresbodenkammer unter Teil XI Abschnitt 5 des Seerechtsübereinkommens – ein Thema an der Schnittstelle von Schiedsrecht und Völkerrecht, das exemplarisch für die interdisziplinäre Ausrichtung des Seminars stand.
Aber auch das innerdeutsche Schiedsrecht kam nicht zu kurz: Andreas Rapp (Universität Lausanne) eröffnete das Seminar am Freitag mit einer Untersuchung zur objektiven Schiedsfähigkeit familienrechtlicher Angelegenheiten. Nina Erbach (Bucerius Law School) widmete sich der wenig erforschten Frage der Schiedsbindung bei der Spaltung von Gesellschaften und lieferte damit einen praxisrelevanten Beitrag zum Unternehmensschiedsrecht.
Die übrigen Vorträge befassten sich unter anderem mit der Prozessstandschaft im Schiedsverfahren (Laurenz Faber, Universität Wien), der Zulässigkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel (Nicolas Avramov, Freie Universität Berlin) und Due-Process-Grenzen (Iryna Ostashuk, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) sowie Vergleichsanreizen der Schiedsbeteiligten im laufenden Verfahren (Lennard Prößdorf, Universität Passau).
„Das diesjährige Doktorandenseminar hat eindrucksvoll vor Augen geführt, wie vielfältig das Schiedsrecht ist und auch, wie viele relevante Fragen es zu erforschen gilt. Die Vortragenden haben nicht nur spannende Themen mitgebracht, sondern sie auch mit einer Tiefe und argumentativen Schärfe behandelt, die die Diskussionen auf ein hohes Niveau gehoben hat. Das macht Mut für die Zukunft des deutschen Schiedsrechts.“
Professor Dr. Stefan Kröll
Hochkarätige Gäste und ein Ort für echten Austausch
Das Seminar war nicht nur ein Forum für die Vortragenden, sondern auch ein Ort des echten wissenschaftlichen Gesprächs. Zu den Gästen zählten neben Professor Dr. Karsten Thorn (Co-Director des CIDR) auch Professor Dr. Joachim Münch (Georg-August-Universität Göttingen), Ulrike Gantenberg (Kuratoriumsmitglied der Karl-Heinz Böckstiegel Foundation) und der langjährige Förderer des CIDR, Richard Happ (Luther). Daneben nahmen weitere Doktorandinnen und Doktoranden teil, die nicht selbst einen Vortrag hielten.
Die Gäste brachten sich aktiv in die Diskussionen ein, stellten kritische Rückfragen und gaben den Vortragenden wertvolle Impulse für ihre weiteren Arbeiten. Beim gemeinsamen Abendessen auf dem Campus und beim abschließenden Mittagessen in der Süd-Lounge konnten Kontakte geknüpft und Gespräche in entspannter Atmosphäre weitergeführt werden.
Das CIDR – das Center for International Dispute Resolution der Bucerius Law School – ist ein Forschungs- und Kompetenzzentrum, das sich der wissenschaftlichen Weiterentwicklung und praktischen Förderung der internationalen Streitbeilegung widmet. Unter Leitung von Professor Dr. Stefan Kröll und Professor Dr. Karsten Thorn bündelt das CIDR Expertise in Schiedsrecht, Mediation und verwandten Bereichen alternativer Streitbeilegung sowie dem internationalen Prozessrecht. Das Doktorandenseminar ist eine der Kernveranstaltungen des CIDR und findet jährlich in Kooperation mit der DIS und der Karl-Heinz Böckstiegel Foundation statt.
Fazit und Ausblick
Das Doktorandenseminar hat sich als feste Größe im Kalender des Center for International Dispute Resolution etabliert. Es bietet jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Raum, in dem sie ihre Ideen erproben, hinterfragen lassen und weiterentwickeln können – begleitet von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern, die das Gespräch auf Augenhöhe suchen.
Das diesjährige Seminar stand erstmals unter dem Eindruck des Verlustes von Prof. Dr. Karl-Heinz Böckstiegel, der im Dezember 2025 verstorben ist. Als einer der prägendsten Schiedsrechtler seiner Generation hat er die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stets als Herzensanliegen verstanden – ein Geist, der in diesem Seminar fortlebt.
Wir danken der Karl-Heinz Böckstiegel Foundation und der DIS für ihre großzügige Unterstützung, die dieses Format erst möglich macht, und freuen uns darauf, das Seminar im Sommer 2027 erneut an der Bucerius Law School auszurichten.