Studierende erhalten Ursula-Schneider-Preis

Zwei Studierende der Bucerius Law School sind mit dem Ursula-Schneider-Preis für hervorragende akademische Arbeiten im Bereich der Arbeitswelten ausgezeichnet worden.

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Am 23. August verlieh das Museum der Arbeit den Ursula-Schneider-Preis. Gleich zwei Arbeiten von Studierenden der Bucerius Law School wurden ausgezeichnet. 

Ursula-Schneider-Preis: Arbeit gestern, heute und morgen

Der Ursula-Schneider-Preis wurde 2020 vom Museum für Arbeit ins Leben gerufen, um studentische Arbeiten zu prämieren, die anregend für die Arbeit des Museums sind. Inhaltlich sollten sich die Arbeiten daher mit der Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Arbeitswelten und den sozialen, gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen der Wandlungsprozesse befassen.

Nachholung der Preise aus dem letzten Jahr: Erster Preis für Katharina Bierbrauer

Den ersten Preis in der Kategorie Bachelorarbeit gewann im vergangenen Jahr Katharina Bierbrauer (Jahrgang 2016). In ihrer Arbeit befasste sie sich mit starren Höchstbegrenzungsklauseln in Sozialplänen. Die Arbeit wurde im Rahmen des Schwerpunktbereichs III „Arbeit, Wirtschaft und Soziales“ der Bucerius Law School, betreut von Prof. Dr. Matthias Jacobs, angefertigt. Der erste Preis war mit 1000,- € dotiert. Daneben durfte sich Katharina über eine Laudatio freuen, die aufgrund der Corona-Pandemie erst in diesem Jahr nachgeholt werden konnte.

Preise 2021: Zweiter Preis für Jonas Kurz

Auch nach der diesjährigen Ausschreibung wurde eine Arbeit aus dem Schwerpunktbereich Arbeitsrecht geehrt. Jonas Kurz (Jahrgang 2017) hatte sich in seiner Bachelorarbeit mit der Zulässigkeit von Kündigungen wegen Whistleblowing beschäftigt. Für den zweiten Preis in der Kategorie Bachelor erhielt er 500,- €. 

Beide Arbeiten waren von Professor Dr. Matthias Jacobs mit „sehr gut“ bewertet und für den Preis vorgeschlagen worden. Das Museum der Arbeit freut sich auch im kommenden Jahr wieder über Bewerbungen von der Bucerius Law School.

Autor*in

Arne Lemke

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