Tagungsbericht: 16. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht

Die Fachtagung brachte Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Finanzverwaltung, Wirtschaft und Beratung zusammen.

Forschung & Fakultät |

Das 16. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht bot am 5. und 6. Februar 2026 im Helmut Schmidt Auditorium erneut eine ideale Plattform für den fachlichen Austausch. Organisiert wurde die Tagung vom Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.V., Prof. Dr. Dietmar Gosch (WTS GmbH, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Vereinsvorsitzender) eröffnete sie.

Der Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betonte sodann in seinem Grußwort die Bedeutung der Staatsmodernisierung im steuerlichen Bereich, plädierte für Steuervereinfachungen und dafür, die fiskalische Perspektive nicht außer Acht zu lassen.

 

Den wirtschaftspolitischen Rahmen setzte Prof. Dr. Moritz Schularick (Kiel Institut für Weltwirtschaft) mit seinem Eröffnungsvortrag „Wohin steuert die Weltwirtschaft?“. Ausgehend vom klassischen Globalisierungsparadigma erläuterte er, wie asymmetrische Handels-, Rohstoff- und Technologieabhängigkeiten sowie zunehmende geopolitische Spannungen die Weltwirtschaft neu strukturieren. Zugleich zeigte er auf, welche strategischen Konsequenzen sich daraus insbesondere für Europa und Deutschland ergeben, etwa im Hinblick auf Handelsabkommen, Industriepolitik und Verteidigungsausgaben.

 

Aktuelle Brennpunkte des nationalen und internationalen Unternehmensteuerrechts

Den Auftakt bildete das erste Panel unter der Diskussionsleitung von Dr. Nadia Altenburg (bluebird legal & tax). Zu Beginn stellte Dr. Alexander Mann (Hessisches Ministerium der Finanzen) in seinem Vortrag „Steuerreform im Fokus – Aktuelle Ansätze und Ideen“ die Determinanten einer grundlegenden Unternehmensteuerreform dar. Dabei orientierte er sich zunächst an den zurückhaltenden politischen Vorhaben der aktuellen Bundesregierung (Koalitionsvertrag, Investitionsprogramme, „Mainzer Erklärung“). Dr. Mann erörterte sodann Reformoptionen im Konzern- und Transaktionssteuerrecht sowie Investitionsanreize und sprach sich für das Decluttering überschießender Missbrauchsvorschriften des internationalen Steuerrechts aus.
 

In der anschließenden Diskussion beleuchteten Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim), Daniela Steierberg (Nordex SE) und Dr. Monika Wünnemann (BDI) die vorgestellten Reformansätze aus Sicht von Wissenschaft und Industrie. Insbesondere wurde der Reformbedarf bei der Gruppenbesteuerung erörtert und auf erhebliche bürokratische Hürden der Organschaft hingewiesen. Trotz mangelnder Signale aus der Politik wurde schließlich Mut zu disruptiveren Reformen gefordert.

Im zweiten Teil des Panels referierte Dr. Oliver Heinsen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zum Thema „Betriebsstättenbesteuerung zwischen Rechtsprechung und internationaler Steuerpolitik“. Er beleuchtete dabei neue Entwicklungen des Betriebsstättenbegriffs sowie die Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Unternehmen. Neben grundlegenden Aspekten des Betriebsstättenbegriffs wurden aktuelle BFH-Urteile zur Verfügungsmacht und zur festen Geschäftseinrichtung erörtert. Darüber hinaus stellte er die Positionen des BMF und die Neuerungen im OECD-Musterkommentar zu Homeoffice- und Homeworkingszenarien vor. Den Abschluss bildeten Ausführungen zur Gewinnaufteilung auf Basis des Authorized OECD Approach (AOA) unter Einbezug aktueller Rechtsprechung.

Im anschließenden Podium diskutierten Dr. Daniel Fehling (Bundesministerium der Finanzen), Prof. Dr. Maria Marquardsen (Ruhr-Universität Bochum) und Kerstin Mellinghoff (Brückner Group SE) unterschiedliche Verständnisse des Betriebsstättenbegriffs im nationalen Recht (§ 12 AO) und in Doppelbesteuerungsabkommen. Außerdem wurde erörtert, inwieweit die neuen Homeworking-Regelungen tatsächlich Rechtssicherheit schaffen, und ob im Rahmen der Gewinnaufteilung ein Anpassungsbedarf bei § 1 Abs. 5 AStG besteht. Schließlich wurde die Frage diskutiert, in welchem Maß der AOA zur Verbesserung der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Besteuerungskonflikten beiträgt.

Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Personengesellschaften

Beginnend am Donnerstagnachmittag widmete sich das zweite Panel unter der Diskussionsleitung von Mathias Gerner (Dr. August Oetker KG) dem Bilanzsteuerrecht sowie der Besteuerung von Personengesellschaften. Den Auftakt bildete Dr. Alexander Bohn (Ebner Stolz) mit seinem Vortrag „Aktuelle Anwendungsfragen und Perspektiven zur Thesaurierungsbegünstigung und zum Optionsmodell“. Nach einer kurzen Einführung widmete er sich dem Debattenstand zu § 34a EStG und § 1a KStG.

Im Rahmen von § 34a EStG erläuterte er die aktuelle Rechtslage sowie bestehende Unklarheiten und praktische Probleme. Bei § 1a KStG konzentrierte er sich insbesondere auf praktische Anwendungsfragen, etwa das Verhältnis zu Organschaften, sowie auf zentrale Hemmnisse wie die Existenz funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens. Insgesamt zeigte sich, dass beide Modelle in der Praxis aufgrund der genannten Schwierigkeiten nur selten angewendet werden. Abschließend wurden daher einige Reformansätze diskutiert.

Die anschließende Diskussion mit Thomas Dierichs (Diehl Stiftung & Co. KG) und Dr. David Haubner (Bundesministerium der Finanzen) bestätigte weitgehend die Analyse des Vortrags. Aus Unternehmenssicht wurde ebenfalls festgestellt, dass die Regelungen nur selten genutzt werden, was vor allem auf die zuvor herausgearbeiteten Probleme zurückzuführen ist.

 

Praktikerpanel aus Unternehmenssicht

Einen besonderen Abschluss des ersten Tages bildete das Praktikerpanel unter der bewährten Moderation von Prof. Dr. Christian Kaeser (Siemens AG). Hier erörterten Thomas Dierichs, Mathias Gerner und Sylvia Heckmeier (Infineon Technologies AG) den „Einfluss spezieller Gesellschafterkonstellationen auf die Steuerfunktion in Beteiligungsgesellschaften“ und gewährten wertvolle Einblicke in die Corporate-Tax-Praxis. Nachdem die Podiumsteilnehmenden die Besonderheiten der Gesellschafterkonstellationen ihrer Unternehmen darstellten, tauschten sie sich insbesondere über die enge steuerliche Verzahnung und das Spannungsfeld zwischen Unternehmen und Gesellschaftern aus.

Die Diskussionsteilnehmenden waren sich einig, dass für die Steuerabteilungen gerade bei Familienunternehmen großer Absprachebedarf mit den Gesellschaftern hinsichtlich deren Lebensführung besteht. Negative steuerliche Auswirkungen auf das Unternehmen durch internationale Wegzüge und Eheschließungen bzw. Scheidungen der Gesellschafter müssen bei einem bisweilen großen Gesellschafterkreis von der Steuerfunktion frühzeitig antizipiert und in Absprache mit den Gesellschaftern geregelt werden. Die Steuerfunktion von Mitunternehmerschaften mit Familiengesellschaftern habe proaktiv die Verfahrensabläufe mit der Finanzverwaltung etwa durch Zuständigkeitsvereinbarungen zu koordinieren.

 

Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Personengesellschaften

Am folgenden Tag widmete sich das von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School) geleitete Panel der Gewerbesteuer. Den Auftakt bildete der Vortrag „Aktuelle Entwicklungen der Gewerbesteuer“ von Prof. Dr. Carsten Pohl (Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen).

Darin gab Prof. Dr. Pohl einen systematischen Überblick über die jüngsten gesetzgeberischen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 (insbesondere § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG) und deren Auswirkungen auf Umwandlungen und Gruppenstrukturen. Ergänzend stellte er Forderungen aus dem Koalitionsvertrag und dem Abschlussbericht der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ vor. Dabei ging er unter anderem auf die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 Prozent, Reformüberlegungen bei der Verlustverrechnung und Hinzurechnungen sowie aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ein.

In der anschließenden Diskussion mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, Dr. Christian Graw (RiBFH), Dirk Krohn (Finanzverwaltung Schleswig-Holstein) und Dr. Hella Schmidt-Naschke (Deutsche Bahn AG) wurde deutlich, dass die Gewerbesteuer angesichts der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig wurde erheblicher Vereinfachungs- und Präzisierungsbedarf festgestellt, insbesondere im zersplitterten Erhebungs- und Verwaltungsverfahren sowie bei den Hinzurechnungen.

 

Besteuerung der Kapitalgesellschaften und Umwandlungssteuerrecht

Den Abschluss der Tagung bildete der dritte Themenblock, geleitet von Dr. Christian Ruoff (Freshfields), zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und dem Umwandlungssteuerrecht. In ihrem Eingangsvortrag analysierte Prof. Dr. Deborah Schanz (Ludwig-Maximilians-Universität München) „Steuerliche Verluste und deren Nutzung“. Nach einer Darstellung der Behandlung von Verlusten in der laufenden Besteuerung, bei Veräußerungen und grenzüberschreitenden Fällen sowie jüngerer Rechtsprechung zum Thema stellte sie fest, dass die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Ländervergleich in Deutschland besonders restriktiv ausgestaltet seien. Um angesichts der aktuellen Wirtschaftslage notwendige Innovationen, riskante Investitionen und Geschäftsmodelle mit volatilen Gewinnen zu fördern, müssten Verluste steuerlich symmetrischer abgebildet werden.
 

Gemeinsam mit Andrea Bilitewski (Deloitte), Cornelius Link (Bundesministerium der Finanzen), Dr. Wolf-Dieter Mangold (Voith GmbH & Co. KGaA) und Dr. Ulrike Schramm (Continental AG) wurde erörtert, wie Unternehmen Verlustvorträge unter den aktuellen Rahmenbedingungen effizient sichern können. Die Diskussion drehte sich dabei vor allem um den Verlustuntergang nach § 8c KStG bei schädlichem Beteiligungserwerb. Die Vertreter und Vertreterinnen der Unternehmen berichteten, dass § 8d KStG in ihrer Praxis keinen relevanten Anwendungsbereich habe und die Verlustnutzung bei einem schädlichen Beteiligungserwerb ausgeschlossen bleibt. Ursache dafür sei insbesondere, dass die den Verlustabzug ermöglichende Ausnahme des § 8d Abs. 1 KStG für Organträger und an einer Mitunternehmerschaft Beteiligte nach § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG nicht anwendbar ist.

Im letzten fachlichen Abschnitt „Körperschaft- und umwandlungssteuerrechtliche Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen“ berichtete zunächst Dirk Krohn aus Sicht der Groß- und Konzernbetriebsprüfung über aktuelle Prüfungsschwerpunkte bei Umwandlungen und Umstrukturierungen. Anhand zahlreicher Fallbeispiele illustrierte er insbesondere die Beurteilung von „Kosten für den Vermögensübergang“, die Frist des § 3 Abs. 2a UmwStG für den Antrag zur Wahlrechtsausübung, die strengen Anforderungen an Teilbetriebsvoraussetzungen und funktional wesentliches Betriebsvermögen sowie die damit zusammenhängende Bestimmung des Einbringungsgegenstandes nach § 20 UmwStG.


In der anschließenden Diskussion mit Martina Hötker (Mercedes-Benz Group AG), Prof. Dr. Lars Rehfeld (Würth-Gruppe, Ruhr-Universität-Bochum) und Prof. Dr. Ingo Stangl (Flick Gocke Schaumburg, Universität Regensburg) wurde deutlich, wie stark Umwandlungs- und Betriebsprüfungsrisiken sowie die streitanfällige Bestimmung des Teilbetriebs inzwischen in die Steuerplanung von Konzernen hineinwirken und wie wichtig eine frühzeitige, enge Abstimmung von Strukturierungsmaßnahmen mit der Finanzverwaltung ist.

 

Fazit und Ausblick

Das 16. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht erwies sich erneut als wertvolles und von Wissenschaftlern wie Praktikern wertgeschätztes Forum für den steuerrechtlichen Diskurs. Neben den fachlichen Inhalten bot die Tagung, insbesondere beim Abendessen im Hotel Hafen Hamburg, reichlich Gelegenheit zum persönlichen Austausch und Netzwerken.

Wir danken allen Referentinnen und Referenten sowie den Teilnehmenden für ihre Beiträge zu einer gelungenen Tagung. Ein ausführlicher Tagungsbericht wird in Kürze in einem Heft der DStR veröffentlicht.

 

Das ausführliche Programm als PDF zum Download.
 

Text

Tobias Kurz, Philip Neumann, Simon Dieterich

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