Antrittsvorlesungen der Professoren Carsten Jungmann und Christoph Kumpan

Antrittsvorlesungen der Professoren Carsten Jungmann und Christoph Kumpan

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08. Dezember 2022
18:00 - 20:00 Uhr

Helmut Schmidt Auditorium

Einladung zu den Antrittsvorlesungen der Professoren Jungmann und Kumpan.

Prof. Dr. Carsten Jungmann - Die Insolvenzanfechtung von Drittleistungen – die Krux des § 267 BGB

In den Realitäten des heutigen Wirtschaftslebens werden Leistungen häufig durch Dritte - etwa durch konzernverbundene Unternehmen - erbracht. Kann es dem Gläubiger "egal" sein, von wem er die geschuldete Leistung erhält? Die Frage ist zu verneinen, denn nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung können Leistungen Dritter ungleich länger als Leistungen des eigentlichen Schuldners der Insolvenzanfechtung unterliegen, nämlich bis zu vier Jahre. Schützen kann sich der Gläubiger nach bisherigem Rechtsverständnis dagegen allerdings nicht. Allein im Insolvenzrecht wurzelnde Vorschläge, die häufig als ungerecht empfundenen Konsequenzen von Drittzahlungen zu vermeiden, haben sich bislang nicht durchsetzen können. Doch es gibt, wie sich zeigen wird, eine tragfähige Alternative: Die Lösung ist im allgemeinen Schuldrecht zu suchen, und zwar durch Rückbesinnung auf einen in Vergessenheit geratenen Aspekt des Telos einer in der Sache Jahrhunderte alten Norm.

Prof. Dr. Christoph Kumpan - Tue Gutes und profitiere davon - das Kapitalmarktrecht als Instrument für den Klimaschutz

Globale Umwelt- und Entwicklungskrisen lassen sich nur noch durch eine grundlegende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen. Geschäftsmodelle und Lebensweisen müssen auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit ausgerichtet werden. Dafür sind umfangreiche Investitionen nötig, welche die öffentliche Hand nicht alleine stemmen kann. Auch privates Kapital muss in erheblichem Umfang mobilisiert werden. Viele Anleger sind dazu bereit, doch fehlt es dafür an Orientierung und ausreichender Sicherung, z.B. dass "grüne" Anlagen auch tatsächlich "grün" sind. Hier muss das Kapitalmarktrecht eine zentrale Rolle spielen. Aber lassen sich Kapitalmarktrecht und Klimaschutz zusammenbringen?

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