Antrittsvorlesungen Prof. Hanschmann und Prof. Prütting

Antrittsvorlesungen Prof. Hanschmann und Prof. Prütting

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29. November 2022
17:30 - 20:00 Uhr

Helmut Schmidt Auditorium

Strukturelle Diskriminierung trotz Grundrecht? Das "neue" Recht auf schulische Bildung - Prof. Dr. Felix Hanschmann

Das deutsche Schulsystem diskriminiert - wie von der Bildungsforschung seit Jahrzehnten empirisch nachgewiesen - bestimmte Gruppen von Schüler*innen strukturell. Im November letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in Art. 2 Abs. 2 i.V.m. 7 Abs. 1 GG ein Recht auf schulische Bildung entdeckt. Das Grundrecht soll allen Kindern und Jugendlichen einen diskriminierungsfreien Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen und einen originären Leistungsanspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten sichern. Aber was bedeutet das und kann das Recht auf schulische Bildung zu Abbau struktureller Diskriminierung beitragen?

Der "sonstige Schaden" im Recht der Krankenversicherung - Prof. Dr. Jens Prütting

Mit Urteil vom 22.06.1983 - 6 RKa 3/81 rief das Bundessozialgericht das Konstrukt des "sonstigen Schadens" im Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung ins Leben. Idee dieses Ansatzes ist es, den Krankenkassen bei rechtswidrigem Verhalten der Leistungserbringer einen eigenständigen Schadensersatzanspruch an die Hand zu geben, mit welchem eine haftungsrechtliche Verfolgung ungeachtet der Bezugslinien, insbesondere des GKV-Vierecks in der ambulanten Versorgung möglich sein soll. Obgleich sich bis zum heutigen Tage weder tragfähige Ansätze für ein subjektiv-öffentliches Recht der Krankenkassen noch für eine Ermächtungsgrundlage zum Erlass eines belastenden Verwaltungsakts durch die gemeinsame Prüfstelle von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen haben finden lassen, erfreut sich der "sonstige Schaden" immer wieder großer Beliebtheit im Regresswesen. Abhilfe ist dringend geboten!

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