Gesetzlicher Mindestlohn - in Deutschland und Europa

Gesetzlicher Mindestlohn - in Deutschland und Europa

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14. Oktober 2022
12:30 - 18:00 Uhr

Helmut Schmidt Auditorium

Die Veranstaltung beginnt mit Vorträgen zum grundrechtlichen und ökonomischen Hintergrund des erhöhten gesetzlichen Mindestlohns. Anschließend wird die geplante europäische Mindestlohnrichtlinie in den Blick genommen, außerdem wird das Verhältnis der verschiedenen Mindestlöhne zueinander (allgemein, sektoral, tarifdispositiv) beleuchtet. Die Tagung endet mit einer Podiumsdiskussion zur Zukunft der Mindestlohnkommission.

Der gesetzliche Mindestlohn regelt eine zentrale Kernarbeitsbedingung. Er zielt auf die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Vergütung (Art. 4 Nr. 1 RESC) und steht in einem Spannungsverhältnis zur Tarifautonomie, die den Sozialpartnern gerade die autonome Gestaltung der Arbeitsbedingungen garantiert. Nachdem in Deutschland 2014 durch das Mindestlohngesetz ein moderater Mindestlohn eingeführt wurde, der ca. 3% der Tarifverträge übertraf, hat der Gesetzgeber eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro beschlossen. Damit werden 12-18% der Mindestvergütungen in Tarifverträgen nach oben korrigiert. Zugleich hat die Europäische Kommission einen Entwurf einer Mindestlohnrichtlinie vorgelegt. Dieser nimmt zwar auf die Kollektivautonomie Rücksicht und sieht deren Förderung vor, er enthält aber auch einen Rechtsrahmen für die Festsetzung der gesetzlichen Mindestentgelte einschließlich einer Reihe von Angemessenheitskriterien.

Diese Rechtsentwicklung will die gemeinsame Tagung der Universität Hamburg und der Bucerius Law School aufgreifen. Im Mittelpunkt stehen zunächst der ökonomische und der grundrechtliche Rahmen für diese rechtlichen Veränderungen. Der anschließende Rundgang durch die inhaltlichen Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie gibt Anlass dafür, die bestehende nationale Mindestlohngesetzgebung in ihrer Konzeption zu hinterfragen. Nicht fehlen darf außerdem eine Auseinandersetzung mit der Rolle der Mindestlohnkommission, die sich durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch durch die weitergehenden Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie verändern wird. Ihre neue Rolle soll Gegenstand der abschließenden Podiumsdiskussion sein, die auch die Anpassungsbedarfe ausloten wird.

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