Kalte Räumung 2.0? Über die eigenmächtige Rechtsdurchsetzung in einer digitalisierten Welt

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Im Rahmen des IP Kolloquiums – einer von Prof. Dr. Dana Beldiman und Prof. Dr. Linda Kuschel ins Leben gerufenen Vortragsreihe – stellen junge Wissenschaftler:innen ihre Forschung vor. An diesem Abend spricht Prof. Dr. Tabea Bauermeister (Juniorprofessorin an der Universität Regensburg) über das in einer zunehmend digitalisierten Welt neu diskutierte Mittel der eigenmächtigen Rechtsdurchsetzung.
Der Wunsch nach eigenmächtiger Rechtsdurchsetzung ist ein altbekanntes Phänomen: So ist es für den Vermieter durchaus verlockend, das Türschloss in Abwesenheit der nichträumungsgewillten Mieter:in auszutauschen oder doch zumindest die Strom- und Warmwasserzufuhr abzudrehen. Und mit zunehmender Digitalisierung kommen neue Optionen hinzu, denn ein digitales Türschloss kann auch aus der Ferne umprogrammiert und die Batterie eines E-Autos mit einer Wiederaufladesperre versehen werden.
Der BGH (Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21) hat sich zunächst skeptisch gezeigt – nun aber sieht § 327p Abs. 1 S. 2 BGB die Möglichkeit vor, die Weiternutzung durch den Vertragspartner zu unterbinden. Ist jetzt also die kalte Räumung zulässig, solange nur auf digitale Hilfsmittel zurückgegriffen wird?
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