#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland und Japan
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In Kooperation mit der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V., der Universität Hamburg und der Kanzlei Taylor Wessing
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Bewerbungsphase hat durch die #MeToo-Bewegung neue Aufmerksamkeit erfahren, insbesondere auch in Japan, wo der Rücktritt des Vorsitzenden des Nationalen Olympischen Komitees sexuelle Diskriminierung im Arbeitsleben sichtbar gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund führt die Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. gemeinsam mit der Bucerius Law School, der Universität Hamburg und der Kanzlei Taylor Wessing eine dreistündige Online-Tagung durch.
Fünf namhafte Referent*innen wenden sich aus japanischer und deutscher Sicht einerseits der arbeitsrechtlichen Dimension dieses Themas zu, nämlich der Prävention im Unternehmen und der Reaktion im Falle der sexuellen Belästigung, werden die Fragestellung andererseits aber auch rechtstatsächlich beleuchten:
Sayako Tsukamoto, City-Yuwa Partners, Tokyo: „How to deal with MeToo and related topics in Japanese companies?“
Karola Japke, CHRO, Teijin Limited, Tokyo: „MeToo aus HR-Perspektive – Compliance und praktische Umsetzung“
Prof. Dr. Etsushi Hosotani, Universität Kagawa, Takamatsu: „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Japan“
Nathalie Schlenzka, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Ausmaß, Formen und Strategien im Umgang“
Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg: „Zwischen „Liebesverboten“ und #MeToo: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Recht“
Die Tagung erfolgt digital via Zoom und ist kostenfrei. Nach erfolgter Anmeldung werden wenige Tage vor Beginn der Veranstaltung die Zoom-Links zur Teilnahme per E-Mail versandt.
Für die Erteilung einer FAO-Bescheinigung (drei Stunden exklusive Pausen, bitte bei der Anmeldung angeben) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 erhoben.
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