NS-Verfassung

NS-Verfassung
© Hermann Winner

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27. Oktober 2026
16:15 - 17:45 Uhr
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Universität Hamburg, Rechtshaushörsaal

Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg

Prof. Dr. Stefan Oeter zur Außerkraftsetzung der Weimarer Reichsverfassung und dem Konzept des NS-"Führerstaates"

mit Prof. Dr. Stefan Oeter

Nach der Machtergreifung Ende Januar 1933 gelang es den Nationalsozialisten mit einer schnellen Abfolge von Rechtsakten, den liberalen Verfassungsstaat der Weimarer Republik abzuwickeln und die Weimarer Reichsverfassung (zumindest faktisch) außer Kraft zu setzen. Mit der faktischen Aufhebung der Geltung der geschriebenen Verfassung stellte sich unweigerlich die Frage, ob dies nun ein völliges „Ende der Verfassung“ bedeute oder ob aus den „Grundgesetzen“ nationalsozialistischer Herrschaft so etwas wie eine „organische“, ungeschriebene Verfassung des NS-Staates herausdestilliert werden könne. Diese Frage hat die nationalsozialistische Staatsrechtslehre intensiv beschäftigt. Zentrale Konzepte des „Führerstaates“ waren dabei zum einen der absolute Vorrang des „Führerwillens“ und die Leitidee der „Volksgemeinschaft“, deren auch juristische Konsequenzen herausgearbeitet werden, bis zum institutionalisierten Rassismus der Nürnberger Gesetze. Mit dem Fraenkel‘schen Paradigma des „Doppelstaates“ wird sodann die Herrschaftspraxis des Nationalsozialismus rekonstruiert, die sich vielfach rechtlicher Formen bediente, aber im Kern des SS-Imperiums auch gezielt Zonen völliger Rechtlosigkeit schuf. Das Nebeneinander von (scheinbar) „geordneter Verwaltung“ und dem organisierten Verbrechen des SS-Staates zeigt sich als prägend für die Doppelstruktur der realen NS-Verfassung.

Eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „NS- und SED-Unrecht" der Bucerius Law School und der Universität Hamburg.

 

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