Recht auf ... Gesundheit

Recht auf ... Gesundheit

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14. November 2022
18:00 - 19:30 Uhr

Raum U.56
Bucerius Law School

Wie versorgen wir Menschen ohne Aufenthaltsstatus? Die Veranstaltung ist die erste in der Reihe "Recht auf ...", in welcher der Lehrstuhl Kritik des Rechts kritische Diskussionen um einzelne Rechte aufgreift.

Im Zuge der Coronapandemie wurde deutlich, wie wichtig eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist. Das Recht auf Gesundheit wird jedoch Hunderttausenden verwehrt. § 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Wegen der daraus resultierenden Angst vor Abschiebungen vermeiden es daher betroffene Menschen, zu Ärzt:innen zu gehen und werden so faktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen.

Nun hat ein Kläger aus dem Kosovo gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Ärzte der Welt gegen die Stadt Frankfurt geklagt. Der Lehrstuhl Kritik des Rechts lädt zu einer Podiumsdiskussion ein, bei der dieses Verfahren samt seiner rechtlichen Hintergründe genauer beleuchtet werden soll: Woraus ergibt sich der rechtliche Anspruch auf Gesundheitsversorgung? Welche Auswirkungen hat die Übermittlungspflicht in § 87 Aufenthaltsgesetz für betroffene Menschen und auf die behördliche Praxis? Welche Ziele werden mit dem strategischen Verfahren der GFF verfolgt und wie wahrscheinlich können diese erreicht werden?

Diskussion: Sarah Lincoln (Gesellschaft für Freiheitsrechte), Maria Wirth (Clearing Stelle Frankfurt) und Lena Frerichs (Rechtsreferendarin Hamburg)

Moderation: Dr. Pauline Weller, LL.M. (EUI)

Um Anmeldung wird gebeten.

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