Situation der juristischen Fakultäten und der Rechtswissenschaft

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20355 Hamburg
Prof. Dr. Stefan Oeter über die Veränderung der juristischen Fakultäten in Deutschland (und Österreich) nach der NS-Machtergreifung.
Die Mehrzahl der juristischen Fakultäten im Deutschen Reich war 1933 noch stark konservativ-monarchistisch geprägt, was auch mit der Alterszusammensetzung der Professorenschaft zusammenhing. Es gab allerdings mit den kurz vor oder nach dem Ersten Weltkrieg gegründeten Reformfakultäten auch dezidiert republikanisch orientierte Fakultäten. Letztere wurden von der personellen Säuberung, die mit dem „Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ v. 7.4.1933 einherging, besonders hart getroffen. Entsprechend unterschiedlich verläuft nach 1933 die Entwicklung der Fakultäten. Besonders aufschlussreich ist hier zum einen die gezielte Bildung nationalsozialistischer „Stoßtruppfakultäten“, zum anderen das Schicksal der dezidiert republikanischen Faultäten wie Frankfurt und Hamburg, die nur als Rumpffakultäten die zwölf Jahre der NS-Herrschaft überdauerten. In den meisten Fällen sorgte die opportunistische Anpassung der Professorenschaft an das neue Regime aber dafür, dass die Eingriffe des NS-Staates eher gering blieben, da die Fakultäten sich mehr oder weniger freiwillig selbst „gleichschalteten“ und die Lehre im Sinne des nationalsozialistischen Geistes an die neuen Bedingungen angepasst wurde. Dieser Blick in die Details der personellen Entwicklung wie der akademischen Kultur der juristischen Fakultäten unter dem Nationalsozialismus ermöglicht zugleich ein Streiflicht auf Kontinuitäten wie Brüche der Rechtswissenschaft in der NS-Ära (wie in der Zeit nach 1945).
Eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung „NS- und SED-Unrecht" der Bucerius Law School und der Universität Hamburg.
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