Strukturreform des Energiewirtschaftsrechts nach der Entscheidung des EuGH - wie geht es weiter?
Deutschland hat nach einer Entscheidung des EuGH die EU-Richtlinien zur Unabhängigkeit der Binnenmärkte im Bereich Elektrizität und Erdgas nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt.
Doch wie kann die geforderte Reform der deutschen Energieregulierungsbehörde gelingen? Darüber wird im Rahmen der Berlin Lectures unter anderem mit Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, diskutiert. Den Eröffnungsvortrag hält Professor Michael Fehling.
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