Vermeidung und Abkürzung der Hauptverhandlung

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Angesichts der aktuellen Debatte um die Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens widmet sich die 12. Herbsttagung der WisteV und der Bucerius Law School den Potentialen und Risiken verschiedener „Abkürzungen“ im Strafverfahren. Im Zentrum stehen das Strafbefehlsverfahren, die Verständigung und Verfahrenseinstellungen.
Die 12. Herbsttagung der WisteV und der Bucerius Law School widmet sich unter der Moderation von Prof. Karsten Gaede und RA FAStrafR Jes Meyer-Lohkamp Abkürzungstendenzen im Strafverfahren. Im Zentrum stehen das Strafbefehlsverfahren, die Verständigung und Verfahrenseinstellungen.
Einleitend trägt Prof. Robert Esser (Universität Passau) über Regelungsbedarf bei Strafbefehl und Verständigung vor. Im Anschluss daran analysiert RA FAStrafR Dr. Kerstin Stirner (Kanzlei Gercke & Wollschläger, Köln) die aktuell diskutierten Vorschläge für die Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens.
RA Dr. Margarete Gräfin von Galen (Galen Rechtsanwälte, Berlin) wird sich 10 Jahre nach der umstrittenen BVerfG-Entscheidung 2 BvR 2628/10 den Auswirkungen des DokHVG auf die Verständigung widmen. Im abschließenden Vortrag referiert Ltd. OStA Dr. Robert Junck (Staatsanwaltschaft Hamburg) über Verfahrenseinstellungen zum Schutz der Ressourcen der Strafrechtspflege.
Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Diskussion bei einem kleinen Imbiss und einem Glas Wein in der Rotunde fortzusetzen. Die Veranstalter würden sich darüber freuen, wenn möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Möglichkeit nutzen.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO für 3 Stunden ausgestellt.
Um eine Onlineanmeldung bis zum 10. Oktober 2023 wird gebeten.
Weitere Informationen zum Ablauf können Sie dem Flyer entnehmen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an geschaeftsstelle(at)wistev.de.
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