Grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem Umwandlungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (UmRUG)
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8. Werkstattgespräch des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen
Familienunternehmen müssen gerade aufgrund ihrer Langlebigkeit in regelmäßigen Abständen ihre Strukturen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ein wichtiges Instrument hierbei ist das Umwandlungsgesetz, dessen Nutzen bei internationalen Sachverhalten bisher allerdings an Grenzen stößt. Der jüngst vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) verspricht insofern nun Abhilfe.
Im hybrid ausgerichteten Werkstattgespräch des Zentrums Familienunternehmen am 14. Juni 2022 wird Herr Ministerialrat Dr. Eberhard Schollmeyer, dessen Referat im Bundesjustizministerium für das UmRUG verantwortlich zeichnet, über die Grundzüge des Gesetzentwurfs und offene Fragen berichten.
Programm
Begrüßung und Einführung
Dr. Axel Pfeifer, Notar und Vizepräsident der Hamburgischen Notarkammer
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)
Ministerialrat Dr. Eberhard Schollmeyer, Leiter des Referats III A 1 (Europäisches Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Recht der Umstrukturierung, Personengesellschaftsrecht), Bundesministerium der Justiz
Diskussion
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Die Teilnahme ist unentgeltlich.
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