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Professorin Dr.
Doris König, M.C.L.
Richterin und Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts
Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht
Lehrstuhlinhaberin
Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg
Tel.: (040) 3 07 06 – 194 (Sekretariat)
Fax: (040) 3 07 06 – 235
E-Mail: doris.koenig(at)law-school.de
Prof. Dr. Doris König, M.C.L. wurde am 21. Mai 2014 vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Am 18. Juni 2020 wurde Prof. Dr. Doris König, M.C.L. vom Deutschen Bundestag zur Vizepräsidentin und Vorsitzenden des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Forschungsschwerpunkte
- Recht der Europäischen Integration
- Internationales See- und Umweltrecht mit seinen Bezügen zum Internationalen Wirtschaftsrecht
- Internationaler Menschenrechtsschutz
Publikationen
Biographie
Doris König, 1957 in Kiel geboren, war vom 1. Oktober 2012 bis zum 1. Juni 2014 Präsidentin der Bucerius Law School. Nach ihrer Wahl durch den Deutschen Bundestag am 21. Mai 2014 wurde sie am 2. Juni 2014 als Richterin des Bundesverfassungsgerichts vereidigt. Am 18. Juni 2020 folgte die Wahl zur Vizepräsidentin und Vorsitzenden des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist nach wie vor Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht. Zuvor war sie seit dem Jahr 2000 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Ersten Juristischen Staatsexamen (1980) absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law mit dem Abschluss eines "Master of Comparative Law" (M.C.L.) im Jahr 1982. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Internationales Recht an der Universität in Kiel.
Der Promotion im Bereich des internationalen Seerechts folgte eine Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg (1989 bis 1992). Im Anschluss daran kehrte sie als wissenschaftliche Assistentin an das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht zurück.
Im Dezember 1998 folgten die Habilitation mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses und die Erteilung der venia legendi für die Fächer "Öffentliches Recht, einschließlich Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht". Von 1999 bis 2000 übernahm Doris König Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle (Saale) und Kiel.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der europäischen Integration, dem internationalen See- und Umweltrecht mit seinen Bezügen zum internationalen Wirtschaftsrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz.
Von 2004 bis 2014 war Doris König Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes.
Seit 2004 ist sie Vorsitzende des Vorstands der Internationalen Stiftung für Seerecht (International Foundation for the Law of the Sea - IFLOS). Seit 2007 ist sie Mitglied des Vorstands der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit 2008 deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.