Dennoch sind die Konflikte zwischen Abschottung und Öffnung sowie zwischen sozialem Schutz und Liberalisierung nie ganz zur Ruhe gekommen, und zuletzt wurde auch das Entsenderecht wieder auf den Prüfstand gebracht. Der Reformentwurf, den das Europäische Parlament Ende Mai dieses Jahres in erster Lesung gebilligt hat, sieht erhebliche Eingriffe in das bisherige System vor. Es sind Erweiterungen bei den im Entsendungsfall gültigen Vorschriften des Aufnahmestaats geplant. Zudem wird für Entsendungen, die zwölf Monate überschreiten, die fast vollständige Anwendung des im Aufnahmestaat gültigen Arbeitsrechts angeordnet, welches in der Regel neben dasjenige des Entsendestaats tritt. Den Mitgliedstaaten werden Erweiterungen nur bis zu 18 Monaten erlaubt. Beschränkungen ergeben sich somit nicht nur für den Einsatz ausländischer Anbieter in Deutschland, sondern auch für die Entsendung aus dem deutschen Inland ins europäische Ausland. Die avisierte Neuregelung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Klärungsbedarf ergibt sich für die praktische Handhabung des neuen Rechts, etwa für die Koppelung mit dem koordinierenden Sozialrecht. Nicht zuletzt stellt sich das Problem der Vereinbarkeit mit höherrangigem Europarecht, insbesondere der Dienstleistungsfreiheit.
Referate
- Professor Dr. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians Universität München):
Die Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung in Europa - Arbeitsrechtliche Fragen - Professor Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer
(Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Neuregelung der Arbeitnehmerentsendung in Europa - Sozialrechtliche Fragen - Rechtsanwalt Frank Meyer (Airbus):
Rechtsprobleme der Arbeitnehmerentsendung aus Deutschland - Professor Dr. Leszek Mitrus (Jagiellonen-Universität Krakau):
Arbeitnehmerentsendung aus polnischer Sicht