"Bleib bei uns" – mit diesen passenden Zeilen aus Rheinbergers "Abendlied" leitete die A- Capella-Gruppe der Bucerius Law School, die Good Guys, das 11. Fördererkonzert am 12.06.2019 ein, mit dem sich das Musikprogramm der Hochschule alljährlich bei seinem Förderer, der Kanzlei Huth Dietrich Hahn, für die Unterstützung bedanken und die weitere gute Zusammenarbeit für hoffentlich noch viele weitere Jahre feiern möchte. Als besonderer "Ehrengast" wurde bei diesem Konzert auch das Grundgesetz gefeiert, das in diesem Jahr 70 Jahre alt wird und dem die Good Guys deswegen zur Melodie von "Freude schöner Götterfunken" ein Ständchen brachten.
Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer der Bucerius Law School, Meinhard Weizmann, spielte dann das Law School Orchester unter der Leitung von Maximilian Gillmeister den "Frühling" von Vivaldi und brachte mit "Bulja, Bulja" von Helmut Eisel zum ersten Mal in der Hochschulgeschichte ein aus der jüdischen Volksmusik stammendes Klezmer-Stück auf die Bühne.
Nach einer Rede von Dr. Jörg Peter Strasburger, Partner bei Huth Dietrich Hahn, über die hohe Bedeutung von legal empathy beeindruckte danach der Chor der Bucerius Big Band unter Leitung von Anke Rentz mit einem der wohl bekanntesten Stücke der Rockgeschichte, "Bohemian Rhapsody".
Danach rockte Edgar Herzog mit der Bucerius Big Band die Bühne und zeigte, wie viele unterschiedliche Musikgenres die Big Band im Repertoire hat.
Nach einem Schlusswort durch Dr. Georg A. Wittuhn, ebenfalls Partner bei Huth Dietrich Hahn, wurde die Feier auf den Balkon der Südlounge verlagert, wo die KonzertbesucherInnen und MusikerInnen das schöne Wetter bei kalten Getränken und Fingerfood genießen konnten.