13. Jahrestagung der Arbeitsgruppe EIAS

Rechtsvergleichender Blick auf den Beschäftigtenbegriff.

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Die Arbeitsgruppe "EIAS – Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS)" veranstaltet seit vielen Jahren rechtsvergleichende Tagungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seit 2014 findet die Tagung als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. statt.

Die 13. EIAS-Tagung, die am 19. und 20. Februar 2016 an der Bucerius Law School stattfand, widmete sich dem unerwartet sehr aktuellen Generalthema "Beschäftigte vs. Selbständige – Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff" und beleuchtete den Beschäftigtenbegriff aus der Perspektive des europäischen, des deutschen, des polnischen und des belgischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die spannendenVorträge von Dr. Egils Levits (Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg), Professor Dr. Katharina Uffmann (Universität Witten/Herdecke), Professor Dr. Rainer Schlegel (Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel), Professor Dr. Jacek Męcina (Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, Warschau) und Professor Daniël Cuypers (Universität Antwerpen) mündeten in kontroverse Diskussionen, in denen es vor allem um die große Frage ging, ob sich der Schutz durch das Arbeits- und Sozialrecht nicht vom bisher weithin geltenden "Alles-oder-nichts-Prinzip" verabschieden muss. Dr. Claudia Schmidt (Kabinettschefin des Richters Levits) referierte außerdem über aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beendet wurde die Veranstaltung im mit 140 Teilnehmern voll besetzten HeinzNixdorf-Hörsaal mit einer Podiumsdiskussion zum aktuellen Referentenentwurf zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit. Bei einem feierlichen Abendessen im Literaturhaus kam auch der gesellige Austausch zwischen den Tagungsteilnehmern nicht zu kurz. Die nächste Tagung wird im Februar 2018 stattfinden.

Der Beirat von EIAS dankt dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. für die freundliche finanzielle Unterstützung.

Text

Matthias Münder, wissenschaftlicher Mitarbeiter

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