Die diesjährige Herbsttagung widmete sich dem strafrechtlichen Schutz des Klimas, moderiert von Prof. Karsten Gaede und RA FAStrafR Jes Meyer-Lohkamp.
Zu Beginn wurde der von der Kanzlei Roxin Rechtsanwälte gestiftete Roxin-Preis verliehen. Dieser prämiert jährlich die beste wirtschaftsstrafrechtliche Dissertation an der Bucerius Law School. In diesem Jahr wurde Florian Zink für seine Arbeit zur Erfolgszurechnung bei der Untreue ausgezeichnet.
Vorträge
Professor Gaede eröffnete die Tagung mit einer kurzen Einführung, gefolgt von einem Vortrag von Prof. Michael Fehling, Bucerius Law School, Leiter des „Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate and Sustainability“ (CECS), mit dem Titel „Klimaschutz als Verfassungsauftrag“.
In seinem Vortrag beleuchtete Professor Fehling die drei Pfeiler des Klimaschutzes in der Verfassung. Ferner prognostizierte er als zentrales Problem die Konkretisierung der Handlungspflichten des Gesetzgebers bei der bevorstehenden Verfehlung von Klimaschutzzielen.
Im Anschluss sprach Prof. Paul Krell, ebenfalls von der Bucerius Law School, über „Klimaschutzstrafrecht – today and tomorrow“. Er wies darauf hin, dass die Forschung im Bereich des Klimastrafrechts „today“ noch am Anfang steht, und widmete sich deswegen den zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Er hob insbesondere das dogmatische Potenzial des von Kuhlen begründeten Konzepts der „Kumulationsdelikte“ hervor.
In der anschließenden lebhaften Debatte wurde unter anderem beleuchtet, welches Rechtsgut vom Klimastrafrecht geschützt werden könnte.
Nach einer kurzen Pause folgte nach einer Einführung von RA FAStrafR Meyer-Lohkamp der Vortrag von RA Dr. Timo Handel zu „Klimaschutz, Betrug und ‚Greenwashing‘ “. Nach einer kurzen Erläuterung des Phänomens des „Greenwashings“ stellte er die unterschiedlichen Straftatbestände dar, die im Falle von „Greenwashing“ einschlägig sein können.
RA Dr. Roda Verheyen, LL.M. (London), rundet den Abend mit ihrem Vortrag zu dem Thema „Außenansichten: David gegen Goliath oder Saúl Luciano Lliuya ./. RWE“ ab. Mit großem Interesse folgte das Publikum ihren Ausführungen zu dem aktuellen Stand des Verfahrens und der Bedeutung der Anspruchsgrundlage des § 1004 BGB.
In der folgenden angeregten Diskussion wurde insbesondere die Optionen der Gerichte hinterfragt, die Verantwortung für weltweite Umweltbelastungen den Verursachern durch Rechtsfortbildung zuzuschreiben.
Die besonders gelungene Herbsttagung konnten die Gäste bei einem Glas Wein ausklingen lassen.