14. Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts

Jahrestagung des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

Forschung & Fakultät |

Am 14. und 15. November 2014 fanden zum inzwischen vierzehnten Mal die Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts auf dem Campus der Bucerius Law School statt, die unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Birgit Weitemeyer von den rund 230 Teilnehmern zum fachlichen Austausch über stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtliche Themen genutzt werden konnten.

Die traditionelle Hamburger Rede, die auch in diesem Jahr die Tagung eröffnete, wurde von Professor Dr. Thomas Adam, University of Texas at Arlington, gehalten. Adam widmete sich dem Stiften im 19. und 20. Jahrhundert in Deutschland und den USA. Die weiteren Vorträge beschäftigten sich mit dem Stifterwillen, der Rechtfertigung von Anlageentscheidungen und Risikoanlagen im Stiftungsvermögen, dem Ehrenamt zum Nulltarif, der Frage, wann ein Verein ein nichtwirtschaftlicher Verein ist, sowie den Konfliktbereichen um den ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG und aktuellen beihilferechtlichen Fragen im Dritten Sektor. Der Tag endete mit einer Podiumsdiskussion zum Thema „Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit in Europa: Kommerzielle versus Gemeinnützige“, bevor der Abend bei einem gemeinsamen Abendessen der Teilnehmer im Genuss-Speicher Hamburg ausklang.

Der Schwerpunkt des zweiten Tages lag erneut im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht. In diesem Zusammenhang beschäftigte sich der erste Vortrag mit Umstrukturierungen von gemeinnützigen Organisationen und deren Ausstieg aus dem Dritten Sektor, bevor mit Professor Dr. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, und Ingo Graffe, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Vertreter der Finanzgerichtsbarkeit und der Finanzverwaltung aus ihrer Sicht die aktuellen Entwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts schilderten. Während der gesamten Tagung wurde den Teilnehmenden in mehreren Diskussionsrunden Gelegenheit gegeben, zum Vorgetragenen Stellung zu nehmen und Fragen an die Referenten zu richten.

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Julia Theele, Institut für Stiftungsrecht

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