16. Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht

Veranstaltung des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisiationen

Forschung & Fakultät |

Am 5. und 6. März 2015 fand unter dem Vorsitz von Professor Dr. Birgit Weitemeyer, Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, der 16. Arbeitskreis Stiftungsprivatrecht des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. mit knapp 50 Teilnehmern statt. Zu Beginn der Veranstaltung stellte Friedrich von Schönfeld, Doktorand der Bucerius Law School, Thesen aus seiner Dissertation „Deutsche und Internationale Non-Profit-Kodices im Vergleich – Ein Weg zur Verbesserung der Effektivität im Dritten Sektor“ zur Diskussion. Im Anschluss widmete sich Benjamin von der Ahe, PHINEO gemeinnützige AG, Berlin, in seinem Vortrag der Frage, inwiefern der Social Reporting Standard eine bessere Vergleichbarkeit der Wirkung von Stiftungen ermöglicht. Dietmar Weidlich, CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster, stellte danach „Gestaltungs- und Kooperationsmodelle für Anstaltsträgerstiftungen und Vereine in der Praxis“ vor. Das Abendprogramm fand auf Einladung der KPMG AG im Bucerius Kunst Forum mit einer Führung durch die Ausstellung "Miró. Malerei als Poesie" und einem gemeinsamen Abendessen statt.

Am zweiten Tag informierten Dr. Lucas Elmenhorst, dtb rechtsanwälte, Berlin, und Manfred Hack, K&L Gates, Berlin, in ihrem Vortrag „Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn für Vorstände und Mitarbeiter von Stiftungen“ über die hierfür ab dem 1.1.2015 geltende verschärfte Rechtslage. Den Abschluss der Veranstaltung bildete wie gewohnt die „Aktuelle Stunde zum Stiftungsrecht“, in der Weitemeyer u. a. das Urteil des BGH zur Haftung von Vorstand und Aufsichtsgremium bei Verlusten im Stiftungsvermögen darstellte. Die von ihr zudem vorgestellten Reformüberlegungen im Stiftungsrecht wurden von den Teilnehmern lebhaft diskutiert, der Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis gab dabei viele neue Denkanstöße.

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Julia Theele und Kathrin Wrede, Institut für Stiftungsrecht

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